Volltext: Jahrbuch (2014) (113)

12 Frey Stefan: Zwischen Eidgenossen und 
Österreich 
und den Grafen von Neu-Kyburg konnten sie ihren Be- sitz ausweiten und umfangreiche Güter und Rechte im Berner Oberland erwerben. Die Ehe zwischen Thüring II. und Katharina von Weissenburg, einer der letzten Vertre- terinnen dieses bedeutenden Adelsgeschlechts, ermögli- chte es Thüring II. und seinem Sohn Thüring III., grosse Teile des weissenburgischen Besitzes zu übernehmen. Die Weissenburger übertrugen Thüring II. – vielleicht als Heiratsgut? – die Herrschaft Simmenegg im Simmental, mit der sich dieser 1337 ins Burgrecht der Stadt Bern be- gab.11 Um 1349/50 kaufte Thüring II. in einer gewagten, weitestgehend durch Kredite finanzierten Transaktion den Brüdern seiner Frau die Herrschaften Mülenen im Kandertal und Diemtigen ab. Er konnte jedoch nur Diemtigen längerfristig halten, während er Mülenen der Stadt Bern weiterverkaufen musste.12 Nach dem Tod des letzten männlichen Freiherren von Weissenburg erbte schliesslich Thüring III. den verbliebenen weissenbur- gischen Besitz, der aus den Herrschaften Weissenburg, Erlenbach und Wimmis im Simmental sowie Rechten an der Herrschaft Frutigen bestand. Seine Frau Gräfin Mar- garethe von Neu-Kyburg brachte ihm zudem als Heirats- gut Besitzungen in der Gegend von Interlaken zu.13 Längerfristig noch wichtiger war die wohl um 1300 geschlossene Ehe zwischen Mangold I. von Brandis und Gräfin Margarethe von Nellenburg, die die Brandi- ser in Verbindungen zu einem mächtigen, im südwest- deutschen Raum reich begüterten Geschlecht brachte. Diese Heirat ermöglichte es den Freiherren von Brandis, ausserhalb ihrer Herkunftsregion Fuss zu fassen und sich damit dem immer stärker werdenden Zugriff der Stadt Bern zu entziehen. Zwei Söhne aus der Ehe von Mangold I. und Margarethe von Nellenburg erreichten hohe kirchliche Positionen im Bistum Konstanz. Eber- hard war von 1342 bis 1379 Abt des Klosters Reichenau, Heinrich II. war von 1348 bis 1357 Abt des Klosters Ein- siedeln und von 1357 bis zu seinem Tod 1383 Bischof von Konstanz.14 In engem Zusammenwirken mit ihren nellenburgischen Verwandten konnten sich die Brandi- ser rasch eine einflussreiche Stellung im Bodenseeraum verschaffen. Eberhard und Heinrich II. nutzten ihre Ämter dazu, die geistlichen Karrieren von Verwandten und Gefolgs- leuten zu fördern, und tätigten wiederholt Verpfändun- gen und Schenkungen zugunsten ihrer weltlichen Ver- wandten.15 Abt Eberhard übertrug seinem Neffen Man-gold 
III. die wichtigsten Verwaltungsämter des Klosters Reichenau: 1356 setzte er ihn zum Kellermeister ein, 1366 erhob er ihn zum Propst.16 Heinrich erbat im Juli 1357, unmittelbar nach seiner Ernennung zum Bischof, vom Papst Pfründen für seinen Neffen Wolfhart III., für Konrad und Friedrich von Nellenburg sowie für weitere Verwandte und Gefolgsleute. 1358 verpfändete er seinen Brüdern Thüring II. und Wolfhart I. für 500 Mark Silber die bischöflichen Zehntquarten in der Landgrafschaft Burgund. Weitere Verpfändungen und Schenkungen von Bistumsgut zugunsten seiner Brüder oder der Nel- lenburger folgten.17 Um ihre Interessen durchzusetzen, handelten die Brandiser mit grosser Geschlossenheit. Geistliche und weltliche Familienangehörige unterstützten einander; in ihrem Vorgehen und in der Wahl ihrer Mittel waren sie wenig zimperlich. 1363 ermordeten drei Vertreter der Brandis mit ihrem Verwandten Freiherr Walter von Altenklingen und einigen Gefolgsleuten in Zürich den Konstanzer Dompropst Felix Stucki. Die Täter wurden festgenommen und entgingen der Hinrichtung nur dank der Fürsprache ihrer Verwandten. Grund für die Tat war nach der von den Mördern ausgestellten Urfehdeur- kunde, dass Stucki dem Altenklingen «gross unrecht und berlich laster erbotten», ihn also schwer beleidigt hatte. Tatsächlich dürfte der Mord jedoch eher auf Veranlas- sung oder zumindest in Absprache mit Bischof Heinrich geschehen sein, der sich in einen heftigen, seine Posi- tion ernsthaft gefährdenden Konflikt mit Stucki ver- strickt hatte.18 
1365 kam es zu einer Fehde zwischen dem Kloster Reichenau und der Stadt Konstanz. Dabei wurde Mangold III., damals Reichenauer Kellermeister, der im Mittelpunkt des Konflikts stand, tatkräftig unter- stützt durch seine weltlichen Brüder.19 In der zwischen 1368 und 1372 mit zeitweise massivem Gewalteinsatz geführten Auseinandersetzung zwischen Bischof Hein- rich einerseits und Rat und Bürgerschaft von Konstanz andererseits um die Herrschaft über die Stadt konnte Heinrich auf den Beistand des Klosters Reichenau, das von seinem Bruder Eberhard und seinem Neffen Man- gold III. regiert wurde, den Beistand seiner Brüder, der Deutschordensritter Mangold II. und Werner II., sowie den seiner weltlichen Verwandten zählen.20 Gegen Ende des 14. Jahrhunderts büssten die Bran- diser den neu erworbenen Einfluss und Besitz teilweise wieder ein. Von den durch Thüring II. und seinen Sohn
	        

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