Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

79 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 201332 
Vgl. Erhart, Bücher, S. 315. 33  Ebenda, S. 181–258. – Schuler, Anniversar, S. 79–89. – Huyghe- baert, Documents, S. 33–70. 34 Schuler, Anniversar, S. 86. 35  StiASG, Urk. GG2 R19. – UB St. Gallen III, S. 824 Anhang Nr. 86. – LUB I,2, S. 68–70, Nr. 15. 36  Lentze, Sterben, S. 34. Zur Pitanz vgl. zum Beispiel auch Hunger- bühler, Jahrzeitessen. – Elsener, Jahrzeitstiftungen, S. 250 f. 37 Lentze, Sterben, S. 33. 38  Dass dieses quantitative Argument (mehr Fürbitten = besserer Er- trag) für Abt Werinher durchaus eine Rolle gespielt haben dürfte, zeigt sich vielleicht auch daraus, dass unter diesem Abt die Ge- betsverbrüderung zwischen den Klöstern St. Gallen und Reiche- nau erneuert wurde. StiASG, Bd. 1, S. 1254 (Klosterdruck). – UB St. Gallen IV, S. 959, Nr. 11. – Chartularium III, S. 24 f., Nr. 
826. 
Abt Werinher von St. Gallen stiftet den Klosterbrüdern zu seiner Jahr- zeit aus dem Hof Eschen Fische, Käse, je einen Pokal Wein und je ein kleines/grosses Brot, den Armen aber zwölf Brote, um 
1167. 
und die Verehrung der Märtyrer und Heiligen sicherge- stellt worden war. Die Kalenderform eignete sich hervor- ragend, um tagesspezifische ‹Termine› in Erinnerung zu halten. Die Namen der Konventmitglieder wurden unter ihrem jeweiligen Sterbetag in das Nekrologium eingetra- gen; so konnten sie jeweils im Kapiteloffizium verkündet und in das gemeinsame Gebet eingeschlossen werden. Die Namen wurden dabei zwar einzeln erwähnt, aber gebetet wurde für alle Genannten gemeinsam. Dieses gemeinschaftliche Gedenken an alle am gleichen Kalen- dertag verstorbenen Konventmitglieder unterschied das nekrologische Totengedenken noch grundlegend von je- nem Gedenken, das später die Stifter von Jahrzeitmessen erwarteten. Diese errichteten ihre Stiftung in der Regel nämlich nicht, um in der Messe zusammen mit anderen Verstorbenen genannt zu werden, sondern sie stifteten eine Messe für sich persönlich (und gegebenenfalls auch für die in die Stiftung eingeschlossenen Angehörigen). «Die nekrologische Totenmemoria wurde während der täglichen Liturgie durch die zum Gebet versammelte Ge- meinschaft vollzogen, das Jahrtagsgedächtnis dagegen ist eine bewusst eigene Zelebration des Totenoffiziums.»34 Und damit kommen wir zu den Jahrzeiten. Aller- dings noch nicht zum Eschner Jahrzeitbuch, denn die- ses blickte, als es im 15. Jahrhundert von Pfarrer Kaspar Ammann angelegt wurde, schon auf eine längere Tradi- tion zurück. Bereits für die zweite Hälfte des 12. Jahr- hunderts ist für Eschen eine Jahrzeitstiftung belegt. Abt Werinher von St. Gallen (gestorben 1167) hatte seinen Klosterbrüdern zu seiner eigenen Jahrzeit (die natürlich nicht in Eschen, sondern im Kloster abgehalten wurde) 
aus den Erträgen des St. Galler Hofs in Eschen Fische, Käse, je einen Pokal mit Wein und je ein Brot gestiftet, den Armen aber zwölf Brote. Der Hinweis auf diese Stiftung findet sich im ältesten überlieferten Verzeich- nis über die Leistungen an den Unterhalt der Mönche im Kloster St. Gallen.35 Die genauen Bestimmungen des Abtes lassen sich daraus nicht mehr ablesen. Der Inhalt der Gebetsleistungen, die nach Werinhers Tod jedes Jahr von den St. Galler Mönchen zu verrichten waren, wird in diesem Verzeichnis nicht überliefert, sondern nur die ‹Entschädigung› welche die Mönche für ihre Leistungen erhielten: eine Pitanz. Pitanzen waren Reichnisse an die Konventualen eines Klosters.36 Sie bestanden meist aus Zubesserungen der Kost, in unserem Beispiel in einer Sonderportion Fisch, Käse, Wein und Brot. Zusätzlich hatte Abt Werinher auch eine Armenspeisung vorge- sehen, bei der zwölf Brote an die Bedürftigen aus der Umgebung von St. Gallen verteilt wurden. Um von die- ser Brotspende profitieren zu können, mussten sich die Armen wohl nicht nur im Kloster einfinden, sondern auch am Gedächtnis für den verstorbenen Abt teilneh- men. Pitanzen und Armenspeisungen galten für das To- tengedenken als sehr wirksame Mittel, denn «dadurch wurde ein grosser Personenkreis an der Abhaltung des Jahrtags interessiert».37 
Mit seinen Bestimmungen sorgte Werinher dafür, dass nicht nur die die St. Galler Mönche, sondern auch die St. Galler Bedürftigen sein Gedächtnis begingen. Die Anzahl der Fürbitteleistenden konnte auf diese Weise erhöht werden.38 Die Armen könnten dabei auch eine gewisse Kontrollfunktion wahrgenommen ha- ben. Denn mit ihrem erwartungsvollen Erscheinen im Kapitel_2_Kuratli.indd   7911.06.13   15:44
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.