Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

64Platz Dorothee: «Bringt klagbahr vor und ahn 
…» 
den angesetzten Verhörtagen am Erbe des Franz Bern- hard Walser bedienen 
konnten. Berichte und Bekanntmachungen Die Verhörtage dienten nicht nur zur Verhandlung von Streitfällen, sondern wurden auch als Plattform für Be- richte und Bekanntmachungen genutzt. Gerade sie, die manchmal zwischen die einzelnen Verhörtagsproto- kolle gestreut sind, geben Auskünfte nicht nur über das Alltagsleben der Zeitgenossen, sondern auch über Un- glücksfälle oder besondere Ereignisse, die in einem grös- seren historischem Kontext stehen. So informiert ein Bericht, dass einige Weingärten im Oktober 1705 durch unerwartet heftigen Schneefall ver- wüstet worden sind.323 Dieses Ereignis ist in direktem Zusammenhang mit der sogenannten Kleinen Eiszeit zu sehen, welche vom 15. bis ins 19. Jahrhundert andauerte. Wie heute bekannt ist, waren gerade die Jahre zwischen 1675 und 1715 besonders kalt und brachten Wetterkapri- olen mit sich, die auch das Rheintal nicht verschonten. Im Falle der verwüsteten Weingärten stand für die Besit- zer jedoch weniger das Wetterphänomen an sich im Vor- dergrund, sondern der enorme wirtschaftliche Schaden. Eine weitere Bekanntmachung, die das Anbringen der Insignien des Hauses Liechtenstein an die Wirtshäuser in Ruggell, Rofaberg und Mauren anordnet und die Ausgabe einer Mittagssuppe aus gegebenem Anlass ankündigt, be- zieht sich auf den Kauf der Herrschaft Schellenberg 1699 durch das Haus Liechtenstein.324 
Dieses Ereignis zeigt, dass sich die neue Herrschaft gegenüber den Einwohnern wohlwollend zeigte und die Regentschaft nicht einfach stillschweigend von den Hohenemsern übernahm. Die Bekanntmachungen dienten auch dazu, das ge- sellschaftliche Zusammenleben zu regeln. So informierte eine Bekanntmachung über die Aufrichtung des Hochge- richts nach dem Übergang der Herrschaft Schellenberg an das Haus Liechtenstein.325 Während eines weiteren Verhörtags wurde das Lehnsurbar in Anwesenheit des Landammanns und der Gerichtsleute bekannt gege- ben.326 Zwar gibt es im untersuchten Zeitraum nur ein Mal die Bekanntmachung der Geschworenen-Satzung, doch werden die neu ernannten Geschworenen für die jeweiligen Gemeinden häufiger genannt, und zwar meist dann, wenn sie auch vereidigt wurden.327 
beschlagnahmten Güter dienen als Beweismittel für eine strafrechtliche Untersuchung. Im Falle von Enteignungen geht das Eigentum auf den Staat über. Auch im frühen 18. Jahrhundert erfolgten Beschlag- nahmungen auf dem Gebiet des heutigen Liechtenstein in der Regel zur Sicherstellung von Gütern und somit als Sicherung von Beweismitteln. Daher fällt umso mehr auf, dass Beschlagnahmungen im genannten Zeitraum auch schon einmal als Strafen verhängt wurden. Beispiels- weise hatte der Schleifer Nikolaus Ott in Nendeln ein nicht näher beschriebenes gegen ihn verhängtes Urteil einfach ignoriert. Daraufhin wurde ihm zur Bestrafung sein Einkommen beschlagnahmt.319 Weil sich Franz Banzer aus Triesen weigerte, gemäss des Urteils vom 8. November 1714 seine ausstehenden Schulden zu begleichen, verklagten ihn Leonti Frick und andere Gläubiger erneut. Im darauffolgenden Prozess wurde Franz Banzer aufgefordert, die Zahlungen endlich zu leisten. Um diesem Urteil mehr Druck zu verleihen, wurde ihm angedroht im Falle der Nichtzahlung sein ge- samtes Vermögen zu beschlagnahmen.320 
Ob Franz Ban- zer sich von dieser Ankündigung beeindrucken liess und seine Schulden tatsächlich beglich, ist nicht überliefert. In einem anderen Fall diente eine Beschlagnahmung weder zur Sicherstellung von Beweismitteln noch als Strafe, sondern als Pfand: Landweibel Johann Baptist Hoop schuldete dem Steuereinnehmer zu Altenstadt (bei Feldkirch) 15 Gulden. Zwar wurde dem Beklagten bis zum nächsten Herbst ein Zahlungsaufschub gewähr- leistet, doch wurde ein Schimmel als Pfand beschlag- nahmt.321 Beschlagnahmungen wurden auch vorgenommen, um sicherzustellen, dass sich keine der streitenden Parteien in einem laufenden Verfahren, das sich über mehrere Verhörtage hinzog, einen Vorteil verschaffen konnte, indem beispielsweise der Streitgegenstand ver- äussert oder unterschlagen wurde. Im Rechtsstreit zwi- schen Landammann Johann Konrad Schreiber im Namen von Johannes Quaderer und Johannes Walser einerseits und Landammann Christoph Walser im Namen des Kaspar Walser und dessen Familie andererseits um das Erbe des gemeinsamen Vetters, Franz Bernhard Walser, musste der Prozess vertagt werden. Für diese Zeit wurde die Erbmasse beschlagnahmt.322 
Damit war gewährlei- stet, dass sich weder Johannes Quaderer und Johannes Walser noch Kaspar Walser oder seine Familie zwischen
	        

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