Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

59 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 2013300 
LI LA AS 1/4, Fol. 253r, 10. Juli 1710. 301 LI LA AS 1/5, Fol. 6r, 13. September 1708. 302 LI LA AS 1/5, Fol. 213r, 2. April 1718. 303 LI LA AS 1/3, Fol. 48v, 7. Mai 1705. 304 LI LA AS 1/5, Fol. 139r, 6. Juni 1715. 305 LI LA AS 1/5, Fol. 228r, 10. Juni 1718. 306 LI LA AS 1/5, Fol. 234v/2, 25. Juni 1718. 307 LI LA AS 1/4, Fol. 92v/2, 1. April 1701. 308 LI LA AS 1/5, Fol. 018r, 10. Januar 
1709. 
Holzfrevel angestiftet haben soll. Daher musste der Be- klagte eine Entschädigungszahlung von 30 Kreuzern und für den Holzfrevel eine Strafzahlung von einem halben Pfund Pfennig leisten.304 Wenn jemand im Dienst bei einer bestimmten Per- son stand, war es nicht gestattet, die Bediensteten un- entgeltlich für Dritte arbeiten zu lassen. Das musste Josef Jäger aus Vaduz erfahren, der von Josef Willi und dessen Mutter, Maria Willi, auf den ausstehenden Lohn für das Kinderhüten verklagt wurde. Die Richtenden forderten Josef Jäger zur Auszahlung des Lohns in Höhe von fünf Gulden und 43 Kreuzern auf und erlegten ihm zusätzlich eine Strafzahlung von sechs Pfund Pfennig für das Aus- leihen der Arbeitskraft Maria Willi an Johannes Dressel auf.305 Immer wieder stritten sich zwei Parteien bei den Ver- hörtagen um getätigte, aber nicht bezahlte Käufe. So sa- hen sich der Balzner Valentin Nägele und Klaus Eberle vom Wangerberg vor Gericht wieder, weil ersterer noch auf die Zahlung des von Klaus Eberle gekauften Ackers wartete. Das Verhörtagsgremium bestätigte zwar den Kauf, liess sich aber vor einer endgültigen Urteilsfin- dung den Kaufbrief zur Prüfung in die Kanzlei liefern.306 Schneller erging der Bescheid gegen die beiden Vor- münder Voss und Hasler, die Andreas Öhri aus Eschen die Zahlung einer Mostlieferung schuldig geblieben waren. Sie mussten innerhalb von 14 Tagen ihre Schul- den begleichen.307 
Auch Michael Hilbe aus Triesenberg erreichte sein Ziel beim Verhörtag schnell, als der Feld- kircher Metzger, Ferdinand Weinzierl, sofort die ausste- hende Zahlung für den Kauf von einem Rind und vier Schafen leisten musste.308 Wenn es ums Geld geht, hört bekanntlich die Freund- schaft auf. Dies musste auch der Eschner Benedikt Marxer erfahren, der von Andreas Konrad aus Schaan verklagt wurde, weil er nicht in der Lage war, eine über- nommene Bürgschaft zu erfüllen. Seine Zahlungsun- 
in Höhe von 57 Gulden und 5 Pfund Pfennig verwalten und an die beiden Söhne zu gegebener Zeit ausbezahlen, was die Beklagte jedoch verweigerte. Das Verhörtagsgre- mium gab den beiden Klägern Recht und forderte die Witwe des Landammanns auf, das Geld innert Jahresfrist auszuzahlen. Ausserdem musste die Beklagte eine Straf- zahlung von 45 Kreuzern leisten.300 Um an Geld in Form einer Erbschaft zu gelangen, schreckten manche Menschen offenbar auch nicht vor einem Meineid zurück. So zog Johannes Gstader ge- gen seinen Stiefvater, Jakob Wille, vor Gericht, um das mütterliche Erbe ausgezahlt zu bekommen. Da der Klä- ger jedoch eines Täuschungsversuchs überführt werden konnte, bekam er kein Erbe ausgezahlt, sondern musste eine Strafzahlung in Höhe von 11 Kreuzern leisten.301 Ausstehende Lohnzahlungen waren insbesondere für Arbeitnehmer ein Ärgernis, das nur mit Aufwand und häufig unter Zuhilfenahme eines Verhörtags beseitigt werden konnte. Lorenz Bühler aus Wangerberg klagte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, Hans Frommelt auf der Ecke (Schellenberg), weil dieser ihm seinen Lohn in Höhe von neun Gulden schuldig geblieben war. Der Beklagte wurde dabei nicht nur zur Zahlung des schul- digen Lohns verurteilt, sondern musste auch noch drei Gulden Strafe für Lohnwucher bezahlen.302 Schon etwas amüsant erscheint heute der Fall von Johannes Thöni im Namen von Michael Meyer, einem Schuhmacher aus Schaan, der seinen ehemaligen Be- diensteten, Johannes Willi, verklagte. Der Schuhmacher verweigerte seinem früheren Angestellten den Lohn und forderte sogar Schadensersatz von ihm, weil dieser sei- nen Arbeitsauftrag nicht erfüllt hatte, sondern statt in der Werkstatt auf seinem Feld gearbeitet hatte. Doch nicht nur dies: Johannes Willi habe zudem «lieber die maith gesehen als den schuhmacherstuhl». Immerhin musste der Schuhmachermeister eine Teilzahlung des Lohns leisten.303 
Lohnzahlungen mussten jedoch nicht zwangs- läufig in Form von Geld erfolgen. Hannes Hasler und sein Sohn Jörg aus Schellenberg zeigten den Vaduzer Jo- hannes Rheinberger an, in dessen Dienst Jörg Hasler ge- standen hatte. Der Vater beklagte sich «wie daß sein ge- nenter Sohn bey ged[achtem] Rheinberger gedienet undt [dieser] ihme versprochen einen gulden baar gelt, einen huth undt zwey kleidung, wollte aber jetz nichts bezah- len.» Das Verhörtagsgremium sah es auch als erwiesen an, dass Johannes Rheinberger seinen Bediensteten zum
	        

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