Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

49 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 112, 2013232 
LI LA AS 1/5, Fol. 62v, 10. März 1710. 233 LI LA AS 1/4, Fol. 45r/4, 12. Januar 1700. 234 LI LA AS 1/4, Fol. 33r/2, 21. Oktober 1699. 235 LI LA AS 1/3, Fol. 17v/2, 16. April 1692. 236  Zwei Beispiele sind zu finden unter LI LA AS 1/3, Fol. 118r/2, 5. Juli 1707, LI LA AS 1/5, Fol. 110v/3, 16. März 1712. 237 LI LA AS 1/4, Fol. 100v/2, 16. Dezember 1701. 238  Der verwendete Sammelbegriff «Zigeuner» lässt offen, um welche Gruppierung es sich genau handelt, siehe Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein, Lemma Fahrende. 239 LI LA AS 1/4. Fol. 275v, 31. Oktober 1710. 240 LI LA AS 1/4, Fol. 176v/2, 31. März 1705. 241 LI LA AS 1/4, Fol. 23v/2, 4. August 1699. 242 LI LA AS 1/5, Fol. 147r, 29. Oktober 1715. 243 LI LA AS 1/3, Fol. 130v, 7. November 1707. 244 LI LA AS 1/4, Fol. 9v/2, 21. Juni 1699. 245 LI LA AS 1/5, Fol. 64v, 4. April 1710. 246 Vgl. LI LA AS 1/5, Fol. 25r, 21. Februar 1709. 247 Vgl. LI LA AS 1/4, Fol. 262r/1/1, 9. September 1710. 248  Joseph Ospelt: Landammänner-Verzeichnis und Landammänner- Siegel. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein 40 (1940), S. 37–67, S. 49. 249 LI LA AS 1/3, Fol. 149r, 10. Februar 1708. 250 LI LA AS 1/3, Fol. 128v, 4. Oktober 1707. 251 LI LA AS 1/5, Fol. 193v, 7. Juli 
1717. 
Persönlichkeit verdient zweifelsohne eine eigene kleine Darstellung, die aber nicht an dieser Stelle erfolgen kann. Wie bei manchen Geldforderungen (siehe Seite 44) zogen sich auch bei Immobilienstreitigkeiten die Pro- zesse manchmal über Jahre oder sogar Jahrzehnte hin. 1717 klagte der mehrfach als Anwalt aufgetretene Tho- mas Walser im Namen von Jakob Otto gegen Andreas Guhler, den Vormund seines Mandanten. Streitgegen- stand war der 1696 erfolgte Verkauf von Grundstücken an Johannes Dressel in Schaan. Der Kläger verlor jedoch den Prozess und Johannes Dressel wurde sein Besitz ge- richtlich bestätigt.251 Gewaltdelikte Wie schon am Ende des Kapitels über Beleidigung, Beschimpfung, üble Nachrede, Verleumdung angedeu- tet, wurden viele Auseinandersetzungen nicht nur ver- bal ausgetragen. Bei den hier vorgestellten Gewaltde- likten, die ja entweder Begleiterscheinung oder Folge meist schon länger schwelender Konflikte waren, ist die eigentliche Ursache anhand der Verhörtagsprotokolle häufig nicht mehr nachvollziehbar. Um die Zusammen- hänge besser verstehen zu können, werden hier nur sol- che Prozesse beschrieben, bei denen sich auch die Hin- tergründe erschliessen lassen. 
tigen Zeitgenossen. Dabei darf der «Klassiker» der Nach- barschaftsstreitigkeiten nicht fehlen: Johannes Walser und Johannes Dressel trugen ihren Streit um einen Kirsch- baum auf einem Grundstück im Möliholz vor Gericht aus mit dem Ergebnis, dass die von Johannes Walser initiierte Klage vor Gericht abgewiesen wurde.242 Im Rechtsstreit zwischen Christian Beck und Franz Banzer, die sich we- gen der Beschädigung eines Baums auf der Grenze eines Ackers vor Gericht gegenüberstanden, konnte das Ver- hörtagsgremium jedoch wegen der unklaren Besitzver- hältnisse kein eindeutiges Urteil fällen, sondern lediglich auf die Anwendung des Landbrauchs verweisen.243 Es gab jedoch auch viel weiterreichende Grenzstreitig- keiten als die gängigen Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn. Die Brüder Martin und Joseph Zimmermann einerseits und die Erben Stadler andererseits fochten ein vom Gericht zu Feldkirch gefälltes Urteil bezüglich Grund und Boden im Grenzbereich zwischen Schellen- berg und Österreich an.244 Da es noch kein Grundbuch gab, herrschte auch beim Verhörtagsgremium so viel Unklarheit über den Grenzverlauf, dass darauf verzichtet wurde, die Ansprüche der einen oder der anderen Par- tei zu befriedigen. Wie häufig in solchen Fällen fällte das Gericht mit einem Vergleich ein salomonisches Urteil. Zu einem ähnlich gütlichen Ergebnis kam das Verhör- tagsgremium im Rechtsstreit zwischen Johannes Schurte und den Kindern der Familie Eberle. Beide Parteien er- hoben Ansprüche auf Anteile an einem Hauskauf. Um nun allen Seiten gerecht zu werden, drittelte das Gericht die Anteile in je einen Teil für Johannes Schurte, die Kin- der Eberle und die Mutter der Kinder.245 Katharina Schreiber ist eine der wenigen Frauen, deren Namen in den Verhörtagsprotokollen immer wieder zu lesen ist. Sie war die Ehefrau von Christian Thöni246 und die Schwester von Konrad Schreiber,247 der 1695, 1700 und 1701 Landeshauptmann war.248 Sowohl als Klägerin als auch als Beklagte trat sie selbst vor Gericht auf und liess sich nicht von Dritten vertreten. In einem Prozess ver- klagte sie Landammann Peter Walser auf die Restzahlung für einen Hauskauf. Der Beklagte musste die Restzahlung ohne Zinsen innerhalb von zwei Jahren leisten.249 Die in den Verhörtagsprotokollen aufgezeichneten Fälle lassen den Rückschluss zu, dass es sich bei Katharina Schreiber um eine erfolgreiche Geschäftsfrau handelte, die auch nicht die gerichtliche Konfrontation mit Johann Jakob Stutzenberger, einem Rat zu Feldkirch, scheute.250 Ihre
	        

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