Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

22Platz Dorothee: «Bringt klagbahr vor und ahn …» 
72 LI LA AS 8/1, Rentrechnungen 1681, Fol. 40r und 40v. 73 LI LA AS 8/1, Rentrechnungen 1681, Fol. 44r, 44v und 45r. 74 LI LA AS 8/1, Rentrechnungen 1681, Fol. 45v. 75 LI LA AS 8/1, Rentrechnungen 1681, Fol. 47v und 48r. 76  Fridolin Tschugmell: Beamte 1681–1840, Dienstinstruktionen, Diensteide. In: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürsten- tum Liechtenstein 47 (1947), S. 93–150, S. 73. 77  Zum Beispiel LI LA AS 1/3, Fol. 44r/1 und 2, 6. Juni 1715; LI LA AS 1/4, Fol. 17v/2, 24. Juli 1699; LI LA AS 1/4, Fol. 51r/1, 14. Janu- ar 1700; LI LA AS 1/5, Fol. 173v, 18. Februar 1717, oder LI LA AS 1/5, Fol. 179v, 12. März 1717. 78  Besonders häufig gab es Auseinandersetzungen um Pferdehandel, siehe exemplarisch LI LA AS 1/3, Fol. 139r, 15. Dezember 1707; LI LA AS 1/3, Fol. 142r, 26. Januar 1708; LI LA AS 1/4, Fol. 166v/1, 13. Dezember 1704, oder LI LA AS 1/4, Fol. 215r, 8. Mai 1706. 79  Thomas Walser (6. Juli 1672–10. Juli 1742), Tavernenwirt, 1719 als Zöllner erwähnt, 1732–1734 Landammann der Landschaft Vaduz, siehe entsprechenden Eintrag im Historischen Lexikon des Fürs- tentums 
Liechtenstein. 
zu wählen. Umrechnungen in heutige Währungen sind wenig aussagekräftig, weil sie erstens nur ungenau sein können, zweitens solche Berechnungen den Massstä- ben der (jeweils gegenwärtigen) Zeit unterliegen und drittens die damaligen Lebensumstände berücksichtigt werden müssen. Um die Relationen von Geldstrafen zu verdeutlichen, helfen eventuell Zahlen über die Einkom- mensverhältnisse oder Werte von Immobilien. Dadurch können die Geldstrafen besser in den sozialen Kontext eingeordnet werden. Für den Zeitraum der hier vorgestellten Verhör- tagsprotokolle liegen im Landesarchiv keine Rechnungs- bücher vor. 1681 hatte ein Schulmeister ein Jahresgehalt von acht Gulden und 30 Kreuzern, ein Futterknecht von vier Gulden und 54 Kreuzern und ein Scharfrichter ein Grundgehalt von acht Gulden.72 Handwerkerrech- nungen wurden entweder bar bezahlt und beliefen sich für jeweils einen Auftrag auf zwölf Gulden für einen Küfer, 18 Gulden für einen Sattler, drei Gulden und 23 Kreuzer für einen «Buchhalter» und zwei Gulden und 27 Kreuzer für einen Zimmermann oder sie wurden mit Sachleistungen beglichen, wie mit einer Kuhschelle im Wert von zwei Gulden.73 Ein Schaf hatte in dieser Zeit ei- nen Wert zwischen einem und drei Gulden.74 Insgesamt gab die Grafschaft Vaduz 1681 in 16 Fällen Almosen in einer Gesamthöhe von zwei Gulden und 56 Kreuzern aus; im Einzelfall betrugen die Almosen zwischen zwei und 30 Kreuzern.75 
Um 1725 bekam der Landvogt aus- ser einer jährlichen Besoldung von 500 Gulden auch vier Stück Vieh samt dem notwendigen Futter und Streu. Der Landschreiber verdiente jährlich die Hälfte und bekam Futter für zwei Stück Vieh. Die Jäger in Triesenberg und zu Nendeln hatten ein Jahreseinkommen von je 80 Gul- den, während ihre Knechte jeweils 30 Gulden pro Jahr verdienten.76 Delikte und ihre Häufigkeit Eine statistische Auswertung der bisher erschlossenen Verhörtagsprotokolle ergibt zahlreiche immer wieder- kehrende Gegenstände. Jedoch ist nicht immer eine ex- akte thematische Zuordnung möglich, da die Benennung einzelner Delikte von Fall zu Fall stark variieren kann und daher nicht immer eindeutig ist, um was für einen Straftatbestand es sich handelt.Die 
nebenstehende Tabelle gibt einen Überblick über die in den Verhörtagsprotokollen aufgezeichneten Delikte und ihre Häufigkeit. In einigen Prozessen wurden die Beklagten gleich mehrerer Delikte beschuldigt, so dass sich laut dieser Tabelle eine Gesamtsumme von 1’379 Delikten gegenüber 1’331 Prozessen 
ergibt. Kläger(innen), Beklagte, Anwälte In der überwiegenden Mehrheit der Fälle waren Kläger und Beklagte Männer. Ihnen stehen lediglich 37 Kläge- rinnen und 129 beklagte Frauen gegenüber. Bei total 1’331 Streitfällen machen Frauen als Klägerinnen gerade einmal 2,8 Prozent aus und als Beklagte 9,7 Prozent. Die Streitgegenstände, wegen denen Frauen bei Ge- richt klagten, sind in der Tabelle auf Seite 24 aufgelistet. In den Verhörtagsprotokollen finden sich sowohl bei den Klägern als auch bei den Beklagten Juden wieder; dabei traten Juden in 14 Fällen als Kläger und in zwölf Fällen als Beklagte auf. Die Streitgegenstände beliefen sich meist auf Geld- oder Schuldenforderungen77 und Handelsgeschäfte.78 Wenn es sich um jüdische Streitpar- teien handelt, ist dies entsprechend in der Datenbank vermerkt. In 76 Fällen liessen sich Kläger oder Beklagte vor Ge- richt durch Fürsprecher vertreten, die in den Protokol- len auch schon als «Anwälte» bezeichnet wurden. Einer dieser Fürsprecher war Thomas Walser,79 der zwischen
	        

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