Volltext: Jahrbuch (2013) (112)

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in Konfliktfällen. Die Schweiz zum Beispiel war selbst nicht Gründungsmitglied des Völkerbunds, trat ihm aber nach einer positiv verlaufenen Volksabstimmung im Jahr 1920 bei. Der liechtensteinische Landtag in Vaduz erklärte im August 1919 den Beitritt des Fürstentums zum aussenpo- litischen Ziel. Prinz Eduard von Liechtenstein forcierte den Beitritt Liechtensteins zum Völkerbund ebenfalls, nicht allein wegen der dadurch möglichen Bestätigung und Absicherung der Souveränität des Kleinstaats, son- dern auch wegen den jüngsten Entwicklungen in der Tschechoslowakei. Dort bedrohte nämlich eine Bodenre- form den Grundbesitz des Hauses Liechtenstein. Bei der Vorbereitung des liechtensteinischen Beitritts- gesuchs war die Schweiz behilflich. Das Gesuch, datiert vom 14. Juli 1920 und unterzeichnet von Prinz Karl von Liechtenstein, wurde von der liechtensteinischen Ge- sandtschaft in Wien nach Bern geschickt, zwecks Weiter- leitung an den Generalsekretär des Völkerbunds. Mehrere Mitgliedstaaten des Völkerbunds kritisier- ten die traditionelle Abhängigkeit Liechtensteins von Österreich. Zudem wurde die Kleinheit des Landes – mit 11’000 Einwohnern – ins Feld geführt. Die Vertreter Frank- reichs zum Beispiel empfanden es als ungerecht, dass ein Kleinstaat dasselbe Stimmrecht wie ein grosser Staat besitzen sollte. Schliesslich lehnte die Völkerbundsver- sammlung am 17. Dezember 1920 die Aufnahme Liech- tensteins in den Völkerbund ab. Lediglich die Schweiz hatte dafür gestimmt. Rupert Quaderer beleuchtet in seinem Beitrag aus- führlich die Vorverhandlungen, die zu diesem Abstim- mungsergebnis führten und er fasst abschliessend die Reaktionen in den liechtensteinischen Zeitungen zum gescheiterten Vorhaben zusammen. Die «Oberrhei- nischen Nachrichten» zitierten etwa die «Neue Zürcher Zeitung», die festgestellt hatte, Liechtenstein sei «gewo- gen und ‹zu leicht› befunden worden» (S. 113). Es sei wohl auch «ein taktischer Fehler» Liechten- steins gewesen, auf die Anerkennung des Status eines neutralen Staates zu drängen (S. 121). Da Liechtenstein beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs keine eindeutige Neutralitätserklärung abgegeben hatte, wurde das Fürs- tentum in der Folge von der Entente als Anhängsel von Österreich betrachtet, mit sehr nachteiligen Konse- quenzen für Liechtenstein wie die Sperrung von Nah- rungsmittellieferungen. 
richten von Österreich. Da Fürst Johann II. unverheiratet und kinderlos blieb, wurde dieses Recht 1880 auf seinen Bruder Franz und seine Schwester Theresia übertragen. Dennoch waren die Angehörigen des liechtensteinischen Fürstenhauses keine österreichischen, sondern liechten- steinische Staatsbürger. Zudem besass der Fürst die volle Souveränität «nur» über seine unbeweglichen Güter in Liechtenstein. Die Besitzungen des Fürsten von Liechtenstein in Böhmen und Mähren jedoch unterstanden den öster- reichischen und nach 1918 den tschechoslowakischen Gesetzen. Zudem galt seit einem Vertrag von 1606 die Bestimmung, dass fürstlich-liechtensteinischer Besitz nicht ausserhalb der Familie vererbt werden durfte und dass zudem die Grundsätze der männlichen Primogeni- tur – das Vorrecht des Erstgeborenen – wirksam waren. 1842 wurde neu bestimmt, dass der liechtensteinische Herrscher zugleich auch Familienoberhaupt war. In die- ser Funktion wurde der Fürst zum «Inhaber aller dieser Besitztümer und Erträge» (S. 79). Aufgrund der österreichischen Verfassung von 1861 gab es neben dem Abgeordnetenhaus auch – als zweite Kammer – ein Herrenhaus, dem der Fürst von Liechten- stein als einziger Herrscher eines anderen souveränen Staates angehörte. Das festigte zwar die Stellung Liech- tensteins in Österreich, wurde aber später vermehrt als Zeichen der Abhängigkeit Liechtensteins von Österreich interpretiert – zumal auch der Fürst von Liechtenstein selbst und ein Grossteil seiner Verwaltung in der Habs- burgermonarchie 
residierten. Widerstand gegen eine Aufnahme Liechten- steins in den Völkerbund Der liechtensteinische Historiker Rupert Quaderer be- legt in seinem Beitrag, dass die 1918 neu gegründete Tschechoslowakei nicht gewillt war, Liechtensteins Auf- nahme in den Völkerbund zu unterstützen. Mehr noch: Dieser neue Staat würde – so eine liechtensteinische Quelle – «einen unserer Aufnahme feindlichen Stand- punkt vertreten» (S. 83). Der Völkerbund, die Vorläufer- organisation der Vereinten Nationen (UNO), war 1919 aufgrund der bitteren Erfahrungen des Ersten Weltkriegs gegründet worden. Ziele des Völkerbunds waren einer- seits die Friedenssicherung, andererseits die Vermittlung Kapitel_7_Rezensionen.indd   18811.06.13   15:49
	        

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