Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

96Frommelt Fabian: Stabilisierung durch 
Verpachtung? 
Zoll- und Tavernenpacht Zu Konflikten führen musste der Umstand, dass ein- zelne herrschaftliche Regalien und Gefälle schon zuvor verpachtet gewesen waren, nun aber von Rohrer bean- sprucht wurden, ohne dass die bestehenden Pachtver- träge ausgelaufen waren. So hatte Anton Walser (1674– 1743), der Sohn von Landammann Peter Walser, den Va- duzer Zoll und die herrschaftliche Taverne (heute Lan- desmuseum) gepachtet.68 Anton Walser weigerte sich, seinen Pachtvertrag vorzeitig zu beenden und den Zoll Rohrer zu überlassen. Angefeuert wurde dieser Konflikt durch den abge- setzten Grafen Jakob Hannibal, der aus Wien an Walser schrieb: «Es wirdt eüch anbefohlen, eüch auf keine weis von dem zoll zue begeben»; Walser habe ihm einen Eid geschworen – wohl den Amtseid als Zöllner – und er werde ihn keineswegs daraus entlassen.69 Im Mai 1707 vermittelten die subdelegierten Kommissare in Vaduz einen Vergleich: Durch die Admodiation, hielten sie fest, sei eine «veränderung der herrschafft» eingetreten und der Pachtvertrag Walsers sei deshalb hinfällig. Walser musste den Zoll und die Taferne Rohrer übergeben, er- hielt von diesem aber eine Entschädigung von siebzig Gulden.70 Das Beispiel illustriert auch die Auseinander- setzungen zwischen Jakob Hannibal und den kaiser- lichen Kommissaren, gegen die sich der Graf, zumal von Wien aus, nicht durchsetzen 
konnte. Fronarbeit Einen langwierigen Streit hatte Josef Anton Rohrer mit den Balznern und Triesenbergern wegen der Fron- arbeit. Seit je mussten die Untertanen der Herrschaft ge- wisse Frondienste leisten, die in einem Urbar aufgezeich- net waren.71 Nun forderte auch der Admodiator Rohrer die Bauern zu Frondiensten auf: Die Balzner sollten auf dem Triesner Meierhof und die Triesenberger auf den Schlossgütern in Vaduz72 Zäunungs- und Erntearbeiten verrichten. Im April 1707 berichtete Rohrer jedoch, die Balzner erkühnten sich «hochsträfflich ..., der schuldigen frohn sich zue eximieren». Und auch die Triesenberger hätten ihm ins Gesicht gesagt, dass sie über das hinaus, was im Urbar stehe, nichts zu fronen schuldig seien. Sie würden weder mähen noch heuen noch zäunen.73 Die Balzner und Triesenberger bezogen sich also auf das schriftliche Recht des Urbars, welches keine Fronen der Balzner auf 
tragen hatte, nicht aber jenes der Ausgaben. Im letzten Rechnungsjahr 1711–1712 resultierte ein Überschuss von 541 Gulden, der sich durch die Verrechnung mit Forderungen Rohrers auf 44 Gulden reduzierte. Diesen Betrag hatte Rohrer auf Anweisung der Subdelegierten an die Frau Gräfin zu Vaduz auszuzahlen.62 Die Rechnungskontrolle oblag den subdelegierten Kommissaren. Am 27. Mai 1710 «adiustierten» sie in Vaduz die Rechnungen der Jahre 1706 bis 1710.63 Dabei gerieten sie unter Druck der unbefriedigten Gläubiger: «Sonsten haben wir zu Vaduz unß nit lange aufhalten können», berichteten sie, «weilen die creditores unsere anwesenheit erfahren und sich bereiths hauffen weise eingefunden, denen wir dan wegen nit vermögenten be- zahlung entflichen 
müssen.»64 Konflikte Amtseinsetzung In Rohrers Amts- und Admodiationsjahren kam es zu verschiedenen Konflikten. Schon seine Amtseinsetzung im Oktober 1706 ging nicht reibungslos vonstatten: Die Vaduzer Untertanen wollten sich zur «vorstellung des admodiatoris Rohrer ... nit bequemen», sofern ihnen nicht zuvor das Recht gewährt werde, Leute ohne «me- lirung» (Einmischung) der Herrschaft «in die gemeind aufnemmen und widerum privativè abschaffen zu kön- nen».65 Gefordert wurde damit nicht nur das Recht zur freien Aufnahme neuer Dorfgenossen, sondern auch zu deren Entlassung. Da die Amtseinsetzung öffentlich in Anwesenheit der Untertanen zu erfolgen hatte, liess sich die Teilnahmeverweigerung als Druckmittel nutzen. Der Vorgang erinnert an die Huldigungen, bei denen die Ob- rigkeit ebenfalls auf die Mitwirkung der Untertanen an- gewiesen war und Verweigerungsdrohungen zu Zusiche- rungen führen konnten, wie etwa 1699 in Schellenberg und 1712 in Vaduz.66 
Die kaiserliche Kommission jedoch reagierte 1706 mit Gegendruck: Die «widerspenstige[n]» sollten bei 1’500 Gulden (!) Strafe ermahnt werden, «sich gebührendt aufzueführen undt den vorgestelten beamb- ten anzuenemmen». Ansonsten seien «die principaliores zue nachts beÿ denen köpfen zuenemmen» und nach Hohenems auf die Festung zu führen, wo die Strafe durch «össterreichische ... hilf zuexequieren, undt alles zum gehorsamb zuebringen» wäre.67 Kapitel_4_Frommelt.indd   9622.10.12   12:34
	        

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