Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

86Frommelt Fabian: Stabilisierung durch 
Verpachtung? 
Aufsicht und Direction einer Unternehmung erfordert werden, und überhaupt wird durch die Admodiation die Sache viel wohlfeiler bestritten, als wenn solches auf be- sondere Rechnung der Cammer geschiehet, indem hier die Unterschleife von Seiten der Bedienten, und die Be- trügereien und Vervortheilungen der Arbeitsleute nicht zu vermeiden sind. Man mus demnach sich der Admodiation überhaupt bei allem Aufwande des Staats bedienen, wo ein beson- derer Fleiß und Aufsicht erfordert wird, und wo viel un- gewisse Ausgaben vorfallen. ... Sodann aber mus sie [die Kammer] die Sache Licitations weise demjenigen überla- ßen, der sie für die wenigste Summe bestreiten will. Je- doch mus sie auch auf die Sicherheit und Beschaffenheit der Person sehen; vor allen Dingen aber, ob er die Sache versteht, und selbst ein guter Wirth ist.»17 Krünitz stellt das Admodiationsverhältnis im Ver- gleich zu Zedler umgekehrt dar: Der Admodiator erhält eine bestimmte Summe und muss dafür bestimmte Auf- wände tragen, während er bei Zedler eine bestimmte Summe bezahlt und dafür gewisse Einnahmen erhält (wie es dann auch in Vaduz der Fall war). Diese Umkeh- rung spielt hier keine Rolle. Von Interesse ist jedoch, dass in Deutschland nicht jegliche, etwa zwischen Privatpersonen erfolgte Verpach- tung als Admodiation bezeichnet wurde, sondern nur der zwischen einer Privatperson und der «Cammer» ge- schlossene Pachtvertrag. Die Kammer war jene Behörde, die die landesherrlichen Einkünfte und Ausgaben ver- waltete und die Aufsicht über die Domänengüter führte (Finanzbehörde).18 
In der kleinen Grafschaft Vaduz, wo es keine eigene Kammerbehörde gab, wurden diese Auf- gaben vom Oberamt (Rentmeister) wahrgenommen. Deutlich wird bei Krünitz und Zedler der spekula- tive Charakter dieses Geschäfts, bei dem zukünftige Er- träge unbekannter Höhe zu einer bei Vertragsabschluss fixierten Summe verpachtet wurden: Fielen die Erträge höher aus als die Pachtsumme, machte der Admodiator einen Gewinn, waren sie aber geringer, machte er einen Verlust. Die Kammer verzichtete auf die Möglichkeit hö- herer Einnahmen in guten Jahren, erhielt dadurch aber den grossen Vorteil, dass die obrigkeitlichen Ausgaben bzw. Einnahmen «gewiss» wurden, also vorhersehbar, konstant und planbar. Als weiteren Vorteil der Admodiation nennt Krü- nitz die Kosteneinsparung, insofern sich die Zahl be- 
sen oder jenen Aufwand, dessen Größe vorher nicht so genau bestimmt werden kann, auf die vorbeschriebene Art für eine vestgesetzte Summe zu bewerkstelligen. Diese Art, die Ausgaben des Staats durch dergleichen Entreprenneurs zu bestreiten, ist ungemein nützlich und vortheilhaft. Man erhält dadurch, daß die Ausgaben ge- wiß werden, welches sonderlich bei dem Cammer=Etat von großem Nutzen ist; man ersparet dadurch viele Neben=Unkosten, besonders an Bedienten, die sonst zur Johann Heinrich Zedlers «Grosses vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschafften und Künste», erschienen zwischen 1731/1732 und 1754, ist mit 68 Bänden, rund 63‘000 Seiten und 284‘000 Arti- keln das umfangreichste enzyklopädische Werk des 18. Jahrunderts. Kapitel_4_Frommelt.indd   8622.10.12   12:34
	        

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