Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

72Arnegger Katharina: Vaduz und Schellenberg unter der Herrschaft der Reichsgrafen von Hohenems 
(1613–1699/1712) 
das sich hauptsächlich mit dem schlechten Betragen des Grafen befasste, ging nur im letzten Punkt kurz auf sei- ne Rolle in den Hexenprozesse ein, woran klar zu sehen ist, dass diese alleine sicherlich nicht zu seiner Abset- zung geführt haben64, denn Ferdinand Karl selbst war an diesen Prozessen kaum interessiert. Ab 1679 überliess er der Landschaft neben allen Herrschaftseinkommen auch alle Einnahmen aus Güterkonfiskationen aus zukünf- tigen Hexenprozessen, um seine Schulden bezahlen zu können. Daraufhin gab es sofort einen solchen Anstieg an Prozessen, sodass sich sein Bruder Jakob Hannibal III. bereits um das Ansehen des Grafenhauses zu sorgen be- gann.65 Inzwischen verlor Ferdinand Karl durch seine fort- währenden Exzesse immer mehr an Respekt und Ach- tung in der Bevölkerung, weshalb sich erstmals einige Untertanen getrauten, ihren Unmut zu äussern und vor Gericht auszusagen. Möglicherweise brachten die He- xenprozesse aber das Fass zum Überlaufen. Über Fer- dinand Karl wurden 1679 von verschiedenen Seiten Beschwerden laut. Ausser den Hexenprozessen waren die ausstehenden Alimentationszahlungen an seine Ge- schwister ein wichtiger Grund für die Einrichtung einer Untersuchungskommission. Seinen Schwestern standen Brautgelder zu, seinen beiden Brüder jährlich jeweils mehrere hundert Gulden Unterhalt. Nachdem der Graf jedoch bis 1679 gar nichts davon bezahlte, begannen seine Geschwister gerichtlich gegen ihn vorzugehen. Sein schlechtes Benehmen gegenüber Standespersonen, die vielen unbezahlten Schulden und schliesslich die aus juristischer Sicht völlig falsch geführten Hexenpro- zesse wurden als weitere Beweise seiner Unfähigkeit zu regieren angesehen. Dazu passte dann das von der Ju- ristischen Fakultät in Salzburg erstellte Rechtsgutachten, in dem 120 Prozesse nochmals untersucht wurden und letztendlich alle verurteilten Personen aus juristischer Sicht als unschuldig erklärt wurden. Zu Hilfe kamen in diesem Fall Jakob Hannibal III. und seinem Bruder Franz Wilhelm der Pfarrer Valentin von Kriss aus Triesen, Christian Gassner, Andreas Rheinber- ger und Adam und Sebastian Hilti. Diese baten beim Reichshofrat um die Einsetzung einer Untersuchungs- kommission66, 
wofür Andreas Rheinberger und der Pfar- rer Valentin von Kriss 888 Gulden bezahlte.67 Daraufhin befahl Kaiser Leopold I. 1680 dem Grafen Ferdinand Karl. sofort alle Hexenprozesse einzustellen68, und be- 
Mal als Schmied verkleidet einem alten Mann einen Na- gel in den Kopf tief einschlug.59 Wahrscheinlich war er fortwährend betrunken, wenn er bei jeder Gelegenheit den Teufel anrief, dass dieser in holen möge, bzw. alle Tätigkeiten im Namen des Teufels verrichtete. Bei vie- len sich bietenden Gelegenheiten entblösste sich der Graf in der Öffentlichkeit und zwang verschiedentlich einige Untertanen, seinen nackten Hintern zu küssen. Diejenigen, die sich weigerten, wurden beschimpft, mit vorgehaltenen Pistolen bedroht oder verprügelt. Regel- mässig machte sich Ferdinand Karl einen Spass daraus, den Gottesdienst zu stören, in dem er beispielsweise das ewige Licht aus der Ampel nahm und damit seine Pfeife anzündete. Manchmal urinierte er in der Kirche oder er warf die Opfergaben vom Altar herunter. Frauen in der Kirche beschimpfte er als «Schmalzkübel» und bewarf manche mit Steinen. Einige Personen bezeichnete er als Hexen oder Hexenmeister, was möglicherweise ernste Konsequenzen für die betroffenen hatte. Engeren Kon- takt pflegte er hauptsächlich mit seinen Stallburschen, bei denen er häufig im Stall übernachtete, ebenso auch bei Christian Lotzer, dem Schmied aus Eschen. Die Grä- fin hatte nach kurzer Zeit nicht nur das gemeinsame Schlafgemach verlassen, sondern ging um 1680 in ein Kloster.60 Für die Nachwelt hat es häufig den Anschein, dass Fer- dinand Karl hauptsächlich wegen der vielen als Hexen hingerichteten Personen beim kaiserlichen Reichshofrat angezeigt worden war. Hexenprozesse waren jedoch im 17. Jahrhundert nichts Ungewöhnliches und fanden auch schon unter seinen Vorgängern statt. Bedingt durch kli- matische Veränderungen mit einhergehender Vermin- derung von Ernteerträgen sowie durch den Dreissigjäh- rigen Krieg kam es zu einer immer grösseren Verarmung der Bevölkerung. Die meisten Hexenprozesse fanden daher zwischen dem Ende des 16. Jahrhunderts und der Mitte des 17. Jahrhunderts in Europa statt.61 Da die Zahl der Hexenprozesse in Europa ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stetig abnahm, erregte die Situation in Vaduz und Schellenberg allgemeines Aufsehen. In Fer- dinand Karls Regierungszeit wurden zwischen 1678 und 1680 ungefähr 55 Menschen hingerichtet.62 Das war im Vergleich zu den Prozessen von 1648 bis 1651, die un- gefähr 100 Menschen das Leben kosteten, eine geringere Zahl, aber verglichen mit anderen Herrschaften wiede- rum eine ungewöhnlich hohe.63 Ein Befragungsprotokoll, Kapitel_3_Arnegger.indd   7222.10.12   12:16
	        

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