Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

56Schindling Anton: Karl VI. und das Heilige Römische Reich deutscher Nation im Jahr 
1712 
Anfang wie am Ende der Regierungszeit Karls VI. steht somit die Kontingenz von Todesfällen, die das Gesche- hen in völlig neue Bahnen zwangen. Die systembedingte Anfälligkeit des absolutistischen Regierens für solche persönlichen biographischen Faktoren wird hier aller- dings auch deutlich. Das allgemein menschliche Risiko des unversehenen Todes wirkte so mitunter besonders jäh und folgenschwer. Abschliessend möchte ich fragen, ob die fast drei Jahr- zehnte der Regierung Karls VI. von 1711 bis 1740 in den habsburgischen Erblanden und im Heiligen Römischen Reich glückliche Jahre waren? Dies ist natürlich eine nicht stringent zu beantwortende Frage. Aber so viel kann ge- sagt werden: Es waren zumindest nach dem Ende der Kriege der beiden ersten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts relativ friedvolle Dezennien – der Polnische Thronfol- gekrieg blieb ein vergleichsweise «gezähmter» Krieg, so wie die Kriegslehre der Zeit es eigentlich forderte. Diese zeitweise «Zähmung der Bellona» bedeutet nicht we- nig in der kriegserfüllten Geschichte Europas. Es waren Jahre des Aufbaus und Wiederaufbaus. Damals endeten die Pestepidemien in Mitteleuropa, 1712/13 etwa in der Hauptstadt Wien. Ernährungskrisen konnten durch Aus- wanderung gemildert werden. Das Aufblühen der Architektur des Spätbarocks in Süddeutschland und Österreich fällt gerade in diese Phase. Einen Indikator bieten die genannten Phänomene allemal. Hingewiesen sei etwa auf die Kirchenarchitektur der Vorarlberger Baumeister im Südwesten des Reichs, in der Schweiz und im Elsass. Die lichte, freudige Kunst der Zeit lässt nicht auf ein verdunkeltes Lebensgefühl schliessen. Eher tritt uns eine Generation des Optimis- mus in ihren farbenfrohen Zeugnissen entgegen. Dies gilt auch für die literarischen Hervorbringungen im Kontext der sich jetzt ausbreitenden Aufklärung. Es ist vielleicht ein Signal, dass die Aufklärungsuniversität Göttingen 1734 von dem Kurfürsten von Hannover und König von Grossbritannien Georg II. August (George II.) mit einem Universitätsprivileg Kaiser Karls VI. gegründet wurde. In Göttingen sollten das Reichsstaatsrecht und die Reichs- historie des Heiligen Römischen Reichs besonders ge- pflegt werden – in der Hoffnung auf Ausbildung einer künftigen Führungsschicht von reichsrechtlich versier- ten Juristen möglichst beider Konfessionen. Auch diesen universitären «Leuchtturm» konnte sich der letzte Habs- burger somit auf sein Habenkonto schreiben. 
rechtlichten Religionsausgleichs. Dies sicherte ihm eine relativ starke Stellung als Reichsoberhaupt. In den Erblanden freilich wehte ein anderer Wind. Hier ordnete Karls VI. die Zwangsumsiedlung hartnä- ckiger Protestanten aus Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark nach Siebenbürgen an, die «Transmigra- tionen», die zur Ansiedlung der «Landler» inmitten der Siebenbürger Sachsen führten. Nach den Zusagen seines Bruders Joseph I. an die Protestanten in Schlesien im Rahmen der Altranstädter Konvention von 1707 musste Karl VI. demgegenüber den Bau und die Nutzung der sechs schlesischen Gnadenkirchen zulassen. Die neuen Gnadenkirchen entstanden in den Städten Freystadt, Hirschberg, Landeshut, Militsch, Sagan und Teschen in den Jahren von 1709 bis nach 1714. Vier von ihnen wa- ren grosse Fachwerkbauten, so wie die drei Friedenskir- chen nach dem Westfälischen Frieden, durften aber im Gegensatz zu diesen von vornherein mit einem Glocken- turm versehen werden. Die Altranstädter Konvention er- möglichte es nun auch, den drei Friedenskirchen noch freistehende Türme anzufügen. Die Gnadenkirchen in Hirschberg und Landeshut wurden als architektonische Kopien der Stockholmer Katharinenkirche gebaut, was die Dankbarkeit der evangelischen Schlesier gegenüber dem schwedischen König Karl XII. ausdrücken sollte, welcher den Kaiser zur Konzession des Baus der Gna- denkirchen gezwungen hatte. Mit einem echten Widersacher musste sich die Wie- ner Politik im Reich zwischen dem Utrechter Frieden und dem Tod Karls VI. nicht auseinandersetzen. Auch Brandenburg-Preussen war dies nicht, wenn dies auch später von der borussischen Geschichtsschreibung un- terstellt wurde und die Militarisierung des Hohen- zollernstaats unter dem Soldatenkönig ein auffälliges Niveau erreichte. Friedrich Wilhelm I. betrieb keine grundsätzlich antihabsburgische Politik und war sich seiner Position im Reich als Kurfürst von Brandenburg, aber auch als Vormacht des Corpus Evangelicorum be- wusst. Zweieinhalb Jahrzehnte letzten Endes entspannt zu nennender Beziehungen zwischen dem Kaiser und den Reichsständen entsprachen keinesfalls der Regel in der vorangegangenen Geschichte des Reichs. Sie hätten vielleicht auch noch länger anhalten können, wenn nicht der unerwartete und plötzliche Tod des Kaisers wiede- rum – wie schon 1711 – das machtpolitische Spiel in un- vorhersehbarer Weise in Bewegung gebracht hätte. Am Kapitel_2_Schindling.indd   5622.10.12   12:31
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.