Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

48Schindling Anton: Karl VI. und das Heilige Römische Reich deutscher Nation im Jahr 
1712 
Die Voraussetzungen für diese Phase der Konvenienzpo- litik hatte allerdings bereits der Utrechter Friedenskon- gress des Jahrs 1713 geschaffen, der den Spanischen Erb- folgekrieg beendete und unter Führung Grossbritanniens dem europäischen Kontinent eine neue völkerrechtliche Architektur und neue Spielregeln gab. Im Zentrum der multilateralen Neuordnung von Utrecht stand die Person des Habsburgers Karl VI. − beziehungsweise Karl III. von Spanien −, der an dem Kongress gar nicht beteiligt war, dessen Erbrechte und Ambitionen, aber auch dessen Wi- dersacher, seit 1711 zum zentralen Thema der grossen Politik geworden waren. Der unerwartete Tod Kaiser Josephs I. hatte nicht nur die persönliche Lebensplanung seines jüngeren Bruders Karl, sondern auch die Kon-zepte 
der europäischen Mächte von heute auf morgen in einen neuen Kontext gestellt und neue Orientierungen erforderlich gemacht. Der abrupte Wechsel des Jahres 1711 gehört zu den geschichtlichen Wenden, welche die Kontingenz, ja Zufälligkeit des Geschehens vor Augen stellen. Der Zufall des Todes eines 32-Jährigen durch Po- cken, damals Blattern genannt, entschied über Europa. Strukturbedingt waren dabei einerseits die Hilflosigkeit der Wiener Ärzte angesichts einer Pockenepidemie und andererseits die strikten Regeln eines unerschütterlichen dynastischen Erbrechts. Letzteres war ausschlaggebend für die Krise des Hauses Habsburg und der europäischen Politik, die das Jahr 1711 zu einem Wendejahr mit tief- greifenden Folgen werden liess. Elisabeth Christine von Braunschweig, Gemahlin von Kaiser Karl VI. Kaiser Karl VI. Kapitel_2_Schindling.indd   4822.10.12   12:31
	        

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