Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

33 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 111, 
2012 
Liedersammlung von 1912 «zur Benutzung für Schulen und 
Vereine».allgeliebten 
Landesvater Fürst Johann II. die Huldigung darzubringen» – so, wie es zuvor im Festspiel vorge- macht worden war. Die Feier endete mit einer an den (nicht anwesenden) Fürsten gesandten «Huldigungs-De- pesche» sowie mit «fröhliche(m) Festleben», Gesang und Feuerwerk.102 Albert Schädlers Rede lehnte sich insofern an Peter Kaisers bürgerliche Geschichtsdarstellung an, als sie ne- ben dem Fürstenlob auch Leistungen der Bevölkerung hervorhob. Gegenüber den vergangenen zwei Jahrhun- derten unter liechtensteinischer Herrschaft nahm er eine differenzierte, teils kritische Haltung ein. Prägender für die Jubiläumsfeiern und auch für die Geschichtsschrei- bung der folgenden Jahrzehnte waren aber das Weihe- lied und das Festspiel Johann Baptist Büchels. Aus dem Bereich der Geschichtsschreibung sei hier als Beispiel Otto Seger (1907–1988) genannt, einer der führenden Landeshistoriker der späten 1950er und der 1960er Jahre. Er veröffentlichte im Hinblick auf das 150-Jahr-Jubiläum von 1962 im Jahrbuch des Histo- rischen Vereins einen Aufsatz mit dem Titel «Zur Erwer- bung der Grafschaft Vaduz durch Fürst Johann Adam von Liechtenstein vor zweihundertfünfzig Jahren». Der Aufsatz schliesst mit der Feststellung: «Eine neue Zeit war für das Land angebrochen. Unfreiheiten und Not gab es noch lange im armen Land, aber das Volk hielt in Bescheidenheit und Gottvertrauen durch, und das Für- stenhaus fand zum Lande und zum Volke, das ihm seine Selbständigkeit und Freiheit verdankt.»103 «Unfreiheiten» werden hier genannt, aber nicht in Beziehung zur Obrigkeit gesetzt; die Konflikte zwischen Fürst und Bevölkerung in den Jahren 1719 bis 1733 und dann im 19. Jahrhundert bleiben ausgeblendet. «Beschei- denheit und Gottvertrauen» sind die dem Volk zuge- schriebenen und von ihm erwarteten Eigenschaften. «Selbständigkeit und Freiheit» gelten als ausschliessliche Leistung des Fürstenhauses. Die Bevölkerung scheint nach Segers Auffassung keinen Beitrag dazu geleistet zu haben. 
im Anfange des letzten Jahrhunderts das altehrwürdige Landammannamt und damit auch manche Freiheiten beseitigte»,100 eine «Zeit des Niederganges» gewesen. Erst mit der unter Fürst Johann II. erlassenen Verfassung von 1862, «welche die in alten Zeiten bestandene Mit- wirkung des Volkes in moderner und zeitgemäßer Form erneuerte», sagte der Landtagspräsident, «setzte ein an- haltendes Emporblühen unseres Landes wieder ein.»101 Schädlers Rede mündete in den Aufruf: «Darum liebe Landsleute ruft mit mir, auf daß es laut in den Bergen und im Tale widerhalle, unser allgeliebte [sic] Landes- vater Seine Durchlaucht Fürst Johann II. er lebe Hoch!», worauf «tausende von Händen sich erhoben, um dem 100  Mit der absolutistischen Dienstinstruktion vom 7. Oktober 1808 hatte Fürst Johann I. die Landschaften und das Landammannamt aufgehoben (vgl. Vogt: Brücken, 1990, S. 114–121). 101 Liechtensteiner Volksblatt, 19. Juli 1912, S. 1. 102 Ebenda, S. 2. 103 Seger: Erwerbung (1961), S. 23. Kapitel_1_Frommelt.indd   3322.10.12   13:20
	        

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