Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

31 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 111, 
2012ihre 
Zukunft. Die Idee eines Loskaufs von der gräflichen Herrschaft wird vorgebracht: «So gewänne man die volle Freiheit und Unabhängigkeit, wie die Eidgenossen in der Schweiz sie haben.» Ein Vertreter der Kirche zerstreut diesen republikanischen Gedanken und lobt die Vorteile der Monarchie. Alle stimmen jubelnd zu. Rettung könne nur der Verkauf an eine «reiche und milde Hand» brin- gen, die schliesslich im vierten Akt dank der «Vorsehung Gottes» in den Fürsten von Liechtenstein gefunden wird. Das Schauspiel endet mit der Huldigung von 1712. Dabei wird der Bevölkerung eingeschärft: «Somit ist der Fürst von Liechtenstein Euer Landesherr geworden und Ihr seine Untertanen. Dem Landesherrn haben aber die Un- tertanen Gehorsam und Ehrfurcht zu erweisen». Dafür dürfen die «braven» Landesbewohner auf eine «glück- liche Zukunft» unter dem fürstlichen «Schutzmantel» hoffen «bis zum Zeitenende».99 Auf dieses Festspiel folgte eine Festansprache des Landtagspräsidenten Dr. Albert Schädler (1848–1922): Auch er bezog sich auf die «Willkürakte und die Schul- denwirtschaft der letzten Grafen von Hohenems». Durch eine glückliche Wendung, so Schädler, «kamen wir an das neue bessere Herrscherhaus. Unter dem Szepter der Liechtensteiner waren zunächst noch verschiedene Anstände mit den Gemeinden und der Geistlichkeit zu beheben, aber der Uebergang an das fürstliche Haus Liechtenstein erwies sich in der Folge immer mehr als ein Glück für unser Land». Dann betonte Schädler, die ersten 150 Jahre unter Liechtensteiner Herrschaft seien wegen Kriegsnöten und wirtschaftlicher Isolation, aber auch wegen der «politischen Neuorganisation, welche 
für Schutz und Frieden sorgte, so, wie es auch «fürder» in Zukunft sein werde. Nachdem das Lied verklungen war, kam «als Glanz- punkt der ganzen Feier», wie das Liechtensteiner Volks- blatt betonte, das Festspiel «Bilder aus der Geschichte» zur Aufführung. Dieses stammte ebenfalls aus der Feder von Johann Baptist Büchel und beinhaltete eine ähnliche Grundaussage wie das Weihelied: In den ersten zwei Akten schildert das Schauspiel die Hohenemser Willkür- herrschaft und den verwerflichen Charakter des Grafen in den dunkelsten Farben. Im dritten Akt beraten die unter- drückten Untertanen auf einer Volksversammlung über 88  Zur Huldigung vgl. Holenstein: Verfassung (1991), zur Huldi- gungsverweigerung ebenda S. 293. 89  Zur Huldigung vom 5. September 1718 vgl. Schädler: Huldigungs- Akte (1910), S. 18–27 (Zitat von S. 25); Vogt: Brücken (1990), S. 77 f.; Holenstein: Verfassung (1991). 90 Vgl. Vogt: Brücken (1990), S. 79 f. 91 Vgl. Kaiser: Geschichte 1847 (1989), Band 1, S. 498–506. 92 Ebenda, S. 442–473. 93 Vgl. z.B. Fetz: Leitfaden (1882), S. 254–273. 94 Vgl. dazu Vogt: Wendepunkt (2000), S. 6–9. 95 Vgl. dazu Buchbinder/Weisshaupt: Bild des Fürsten (2004). 96  Der Ablauf der Feierlichkeiten ist beschrieben im Liechtensteiner Volksblatt vom 5., 12., 19. und 26. Juli 1912. 97 Liechtensteiner Volksblatt, 12. Juli 1912, S. 1. 98 Vgl. Liechtensteinische Lieder (1912), S. 30–47. 99  Vgl. Büchel: Bilder aus der Geschichte (1912), die zitierten Stellen von S. 33, 37 und 
40. 
Das Festprogramm zur Zweihunderjahrfeier 1912, die wegen schlechten Wetters zweimal verschoben werden musste und schliesslich anstatt am 30. Juni erst am 14. Juli stattfand. Kapitel_1_Frommelt.indd   3122.10.12   13:20
	        

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