Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

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Vor 300 Jahren, am 22. Februar 1712, kaufte Fürst Jo- hann Adam I. Andreas von Liechtenstein (1657–1712) die Grafschaft Vaduz. Dieser Kauf war ein sowohl für die Geschichte des Landes wie diejenige des Fürstenhauses zentrales Ereignis: Einerseits handelte es sich um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum heutigen Staat Liech- tenstein, andererseits ebnete der Kauf den Fürsten den Zugang zur ersehnten Reichsfürstenwürde. In Erinne- rung an diesen Herrschaftsübergang wurde im Jahr 2012 das Jubiläum «300 Jahre Liechtensteiner Oberland» gefei- ert. Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten wurde auch das hier anzuzeigende Buch «Kaufvertrag der Grafschaft Vaduz 1712» veröffentlicht. Der Band, bearbeitet von der Wiener Historikerin Katharina Arnegger und herausgegeben vom Liechten- steinischen Landesarchiv, bietet eine Edition des Kauf- vertrags, ergänzt durch die Edition einer Reihe von Rechtsdokumenten, deren Vorlage Fürst Johann Adam verlangte, um die langwierigen Verkaufsverhandlungen vollständig belegen und sich gegen mögliche spätere For- derungen und Ansprüche absichern zu können. In ihrer Einleitung konzentriert sich Katharina Arneg- ger auf die Vorgeschichte des Kaufs und legt dar, weshalb es nach dem Kauf der Herrschaft Schellenberg durch Jo- hann Adam am 18. Januar 1699 noch 13 Jahre dauerte, bis er auch die Grafschaft Vaduz erwarb. Ursprünglich hatten sowohl der Käufer wie der Verkäufer, der hoch verschul- dete Graf Jakob Hannibal III. von Hohenems, eine 
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Kaufvertrag der Grafschaft Vaduz 1712 Dokumente zum Kaufvorgang zwischen den Grafen von Hohenems und den Fürsten von Liechtenstein Stefan FreyKaufvertrag der Grafschaft Vaduz. Dokumente zum Kauf- vorgang zwischen den Grafen von Hohenems und den Fürsten von Liechtenstein. Bearbeitet von Katharina Arneg- ger. Herausgegeben vom Liech- tensteinischen Landesarchiv. Verlag des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechten- stein, Vaduz, 2012. 238 Seiten. 34 Abbildungen. Gebunden. ISBN 978-906393-52-0 CHF 
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und Vaduz umfassende Transaktion geplant, wozu Kaiser Leopold I. jedoch seine Zustimmung nicht erteilte. Da der Besitz von Schellenberg alleine keinen Anspruch auf Sitz und Stimme im Reichstag begründete, den Fürsten von Liechtenstein also die angestrebte pres- tigeträchtige Stellung als Reichsfürsten verwehrt blieb, bemühte sich Johann Adam nach dem Kauf von Schel- lenberg weiterhin intensiv um den Kauf von Vaduz. Er erneuerte sein Kaufgebot für die Grafschaft und offerierte nun einen nochmals erhöhten Preis von 290‘000 Gulden. Auch Jakob Hannibal drängte weiterhin auf einen Ver- kauf von Vaduz, um sich und sein Haus, wie es im Kauf- vertrag von 1712 hiess, «von dem gäntzlichen ruin» zu retten, hatte doch der Erlös aus dem Verkauf von Schel- lenberg nicht zur Begleichung der Schulden ausgereicht. Einen raschen Vollzug des Geschäfts verhinderte al- lerdings der Umstand, dass Vaduz Teil des Fideikom- misses der Familie Hohenems war. Dies bedeutete, dass Vaduz und die übrigen Güter, die zum Fideikommiss ge- hörten, nach einer vorgegebenen Erbfolge innerhalb der Familie ungeteilt weitergegeben werden mussten und weder verkauft noch hypothekarisch belastet werden durften. Die Verwandten von Jakob Hannibal und ins- besondere der Vormund seines noch unmündigen Nef- fen Franz Wilhelm III. erhoben daher Einwände gegen den Verkauf. Erst nach mehreren Jahren zeichnete sich eine Lösung ab, mit der alle Beteiligten zufrieden waren: Mit dem Erlös für den Verkauf von Vaduz sollte die er- tragsreichere Herrschaft Bistrau im heutigen Tschechien erworben werden, die dann anstelle von Vaduz Teil des Fideikommisses werden sollte. Damit stand dem Abschluss des Verkaufs eigentlich nichts mehr im Wege. Doch nun hatte Johann Adam Be- denken. Er hatte inzwischen dem Schwäbischen Reichs- kreis, zu dem Vaduz und Schellenberg gehörten, ein Dar- lehen von 250‘000 Gulden eingeräumt in der Hoffnung, so Sitz und Stimme auf dem Reichstag zu erlangen, war jedoch abgewiesen worden. Er zögerte daher, weitere 290‘000 Gulden für den Kauf von Vaduz aufzuwerfen. Erst nachdem ihm Kaiser Karl VI., der auf den Abschluss des Verkaufs grossen Wert legte, am 3. Februar 1712 den Befehl erteilt hatte, den Kauf zu vollziehen, kam es am 22. Februar zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Am 7. März 1712 wurde der Kauf vom Kaiser feierlich ratifi- ziert, am 9. Juni 1712 leisteten die Untertanen der neuen Herrschaft die Huldigung. Kapitel_10_Rezensionen.indd   21422.10.12   12:59
	        

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