Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

188Vogt Paul: «Das Schwierigste, der Anfang, ist 
geschafft» 
es diverse Kurzfassungen zur Geschichte des Landtags. Schliesslich gibt es noch diverse juristische Arbeiten zu Spezialthemen, auf die hier aber nicht besonders einge- gangen wird.13 Zur Themenstellung: Da es bereits mehrere Kurz- fassungen zur Landtagsgeschichte gibt und diese auch gut greifbar sind,14 sollte für den Vortrag an der Jahres- versammlung des Historischen Vereins kein weiterer Überblick verfasst werden. Zudem wird anlässlich des 150-Jahrjubiläums des Landtags eine weitere Gesamt- darstellung erwartet, die der Landtag selber publizieren wird. Dieser Beitrag konzentriert sich daher auf die An- fänge des Landtags. Im Zentrum des Interesses stehen das Ringen um den Konstitutionalismus und der Stolz und die Begeisterung, die in der Rede von Karl Schäd- ler zur Eröffnung des Landtags am 29. Dezember 1862 zum Ausdruck kamen.15 Die Untertanen wurden Bürger – dieses Geschichtsverständnis war für Karl und Albert Schädler charakteristisch. Die Einigung mit dem Fürsten auf die konstitutionelle Verfassung und die Tätigkeit des ersten Landtags haben das politische Geschehen im Land grundlegend verändert und neue Entwicklungen ermöglicht. Zum Vorgehen: In einem ersten Kapitel soll der Frage nachgegangen werden, inwiefern der Absolutismus einen Reformstau verursachte. In einem zweiten Schritt sollen dann anhand eines knappen Verfassungsvergleichs mit der Verfassung von Hohenzollern-Sigmaringen aus dem Jahre 183316 die charakteristischen Merkmale der kon- stitutionellen Verfassung von 186217 herausgearbeitet werden. Die wesentlichen Teile der Verfassung wurden – zum Teil wörtlich – aus der Verfassung von Hohenzol- lern-Sigmaringen übernommen. Die Abweichungen las- sen erkennen, wo Differenzen zwischen den Akteuren – dem Fürsten und seinen Vertretern auf der einen und den Volksvertretern (namentlich Karl Schädler) auf der andern Seite – bestanden beziehungsweise was für die beiden Seiten jeweils besonders wichtig war. Im letzten Teil sollen dann die Beschlüsse und Arbeitsweise des Landtags im ersten Jahrzehnt seines Bestehens gewür- digt werden. 
Zur Geschichte des Liechtensteinischen Landtags gibt es einige Darstellungen, die es verdienen eingangs kurz er- wähnt zu werden: An erster Stelle sind die Arbeiten von Albert Schädler zu erwähnen, der selber ein wichtiges Stück Landtagsgeschichte miterlebt und als Landtags- präsident auch mitgestaltet hat. Sein Vater Karl Schädler hatte sich im Ringen um die konstitutionelle Verfassung von 1862 grosse Verdienste erworben und wurde dann auch zum ersten Landtagspräsidenten gewählt. Albert Schädler führte diese Tradition weiter: Er war wie sein Vater Arzt und Landtagsabgeordneter (lange Jahre war er auch Landtagspräsident), daneben engagierte er sich für die Geschichtsforschung und den Historischen Ver- ein für das Fürstentum Liechtenstein. Er ist der Autor ei- ner fünfteiligen Landtagsgeschichte, die die ersten sechs Jahrzehnte des Landtags (1862–1921) umfasst.1 
Vielleicht fehlte ihm als direkt Beteiligtem da und dort die kritische Distanz, doch bemühte er sich sehr um Sachlichkeit.2 Wertvoll ist seine Arbeit auch deshalb, weil oft Hinter- grundwissen einfloss, das aus den Landtagsprotokollen nicht hervorgeht. Nach Albert Schädler beschäftigte sich – abgesehen von vereinzelten juristischen Arbeiten wie Gregor Steger in seiner Dissertation3 – längere Zeit nie- mand mit der Landtagsgeschichte. Erst Rupert Quaderer4 und Peter Geiger5 arbeiteten in ihren Dissertationen die Anfänge des liechtensteinischen Parlaments auf. Gerard Batliner, der als Jurist auch ein ausgeprägtes Interesse für die Entwicklung der politischen Volksrechte zeigte, orga- nisierte für die Liechtensteinische Akademische Gesell- schaft eine Vortragsreihe zur geschichtlichen Entwick- lung der Volksrechte. Die Beiträge von Herbert Wille6, Rupert Quaderer7 und Peter Geiger8 und Alois Ospelt9 wurden in der Reihe «Liechtenstein Politische Schriften» publiziert. Anlässlich des Jubiläums «125 Jahre Land- tag» gab der Landtag 1987 ein Buch heraus, in dem die Aufgaben des Landtags und dessen Geschichte in einer populärwissenschaftlichen Weise aufgearbeitet wurden. Der Band enthält auch dokumentarisches Material wie die Kurzbiographien der Abgeordneten und die Ergeb- nisse der Landtagswahlen.10 Norbert Korfmacher arbei- tete in seiner Dissertation die Geschichte des Landtags von 1922 bis 1945 auf.11 Weiter sind die Arbeiten von Peter Geiger zu erwähnen, der in seiner umfassenden Darstellung der liechtensteinischen Geschichte von 1928 bis 1945 immer wieder auf den Landtag eingeht, ohne diesem gesonderte Kapitel zu widmen.12 Daneben gibt Kapitel_9_Vogt.indd   18822.10.12   13:31
	        

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