Volltext: Jahrbuch (2012) (111)

101 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 111, 
2012Stabilisierung 
durch Verpachtung? Eine abschliessende Bewertung der Admodiation ist hier nicht möglich. Jedoch scheint insofern eine Stabilisierung der Lage in Vaduz erreicht worden zu sein, als die lau- fenden Schuldzinse der Hauptgläubiger aus Feldkirch und Graubünden bezahlt und die Schuldbetreibung der Untertanen abgewendet konnten. Damit war das primäre Ziel der Admodiation erreicht. Da die Verpachtung zu- dem Einsparungen in der Verwaltung ermöglichte, darf sie hinsichtlich der Finanzen als taugliche Übergangslö- sung gelten. Der spekulative Charakter der Admodiation weckte beim Oberamtmann ein privates Interesse, die Renta- bilität der Domänenbewirtschaftung zu erhöhen. Dies äusserte sich im Übergang von der Verpachtung der Herrschaftsgüter zu deren Eigenbewirtschaftung (Mei- erhof, Schlossgüter) respektive der Neuverpachtung zu höherem Pachtzins (Alp Sücka). Bei den Fronarbeiten 
rer die oeconomia absolute nicht verstehe», bat er den Kaiser im März 1707, er möge die Admodiation mög- lichst rasch beenden, indem er dem Verkauf an den Fürsten von Liechtenstein zustimme:100 
Der Verkauf von Vaduz war das Ziel des Grafen, und alles, was ihn verhindern oder verzögern konnte, wurde von ihm bekämpft, auch die Admodiation. 1712 klagte Jakob Hannibal bei Kaiser Karl VI., Rohrer habe die Grafschaft «missbraucht» und unter anderem in den Wäldern grossen Schaden verur- sacht. Auch sei das Admodiationsgeld zu tief gewe- sen, so dass Rohrer einen grossen Gewinn gemacht und er, Jakob Hannibal, «als herr des ohrts weniger, alß der bediente genossen» habe.101 
Aufgrund dieser Schadenersatzklage wurde Rohrer die bei Amtsantritt geleistete Kaution im Juni 1712 nicht zurückerstattet, sondern vorerst in Kempten einbehalten.102 –  Im Gegensatz zur Auffassung Jakob Hannibals hielt eine um 1710 entstandene, sehr gut informierte an- onyme Denkschrift jedoch fest, der «auffs genauiste erhandlete» Admodiationsvertrag zeige, dass Vaduz nicht mehr als 4’000 Gulden Ertrag bringen könne.103 –  In den kaiserlichen Kommissaren fand Rohrer eine Stütze für seine Anliegen, so etwa im Fronarbeits- konflikt. Sein Ansehen bei ihnen verspielte er aber im Sommer 1709 mit der rechtswidrigen Verhaftung des Andreas Hemmerle, der anschliessend von seinen «befreundten» gewaltsam befreit worden war:104 
Die subdelegierten Kommissare tadelten Rohrer scharf und berichteten an Bodman und Königsegg, dass Rohrer «keine einem richter anständtige conduite habe, immassen er sich gar nit moderiren kan, son- deren mit fluechen, schwehren und sacramentiren die leüthe anfahlet, darbeneben dem trunkh sehr ergeben ist».105 –  Überraschend positiv fiel die Stellungnahme aus, die die Landschaft 1712 an Rupert von Bodman abgab: Landammann und Gericht bezeichneten Rohrer als ein «so guete[s] und uns bestanständige[s] subjecti», welches in «landts geschäfften vill guets und er- sprüessliches gethan» habe. Er sei «ein ehrlicher und fridliebenter mann, gegen den wür alle lieb und af- fection, er auch gegen unß traget». Die Landschaft bat deshalb um den Verbleib Rohrers als Oberamtmann, auch wenn er künftig nicht mehr Admodiator sein sollte.10691 
Ebenda, fol. 48r–49v (9. April 1708): Rohrer an Patron. 92  Ebenda, fol. 29r–29v (12. Oktober 1707): Dekret an die Unterta- nen zu Vaduz. 93  LI LA AS 1/3, fol. 120r–122v (7. September 1707): Verhörtagspro- tokoll, hier fol. 121r. 94  StAA/Kempten A 2877, fol. 39r–40v (25. März 1708): Rohrer an Patron. 95  StAA/Kempten A 2916, unfoliert (o.D.): Notanda Rohrers. 96  Vgl. Arnegger: Kaufvertrag 1712 (2012). 97  Vgl. dazu Arnegger: Einleitung (2012). 98  Arnegger: Kaufvertrag 1712 (2012), S. 30–31 (o.D. [vor 7. März 1712]): Graf Jakob Hannibal III. an Kaiser Karl VI.; das Schreiben wurde am 7. März 1712 beim Reichshofrat präsentiert. 99  StAA/Kempten A 2921, unfoliert (27. August 1709): Johann Ru- dolf Gasser von Strassberg an Rupert von Bodman. 100  StAA/Kempten A 2905, unfoliert (o.D. [vor 12. März 1707]): Graf Jakob Hannibal III. an Kaiser Joseph I.; beim Reichshofrat präsen- tiert am 12. März 1707. 101  Ebenda, unfoliert (o.D. [vor 11. März 1712]): Graf Jakob Hannibal III. an Kaiser Karl VI.; beim Reichshofrat präsentiert am 11. März 1712. 102  ÖStA/HHStA, RHR, Grat. et Feud., RLA dt. Exp. 100/281058, fol. 3r–7v (25. Juni 1712): Blömegen an Bodman. Die Klage Jakob Hannibals gegen Rohrer wird hier nicht weiter verfolgt.91 Ebenda, fol. 48r–49v (9. April 1708): Rohrer an Patron. 103  StAA/Kempten A 2884, fol. 2r–14r (o.D. [um 1710]): anonyme Denkschrift., hier fol. 8r. 104  Vgl. dazu StAA/Kempten A 2877, fol. 50r–55v (15. Juni 1709): Subdelegationsprotokoll. 105  StAA/Kempten A 3022, unfoliert (o.D. [1710?]): Subdelegierte an Bodman und Königsegg. 106  StAA/Kempten A 2905, unfoliert (o.D. [vor 25. April 1712]): Land- schaft Vaduz an Rupert von Bodman. Kapitel_4_Frommelt.indd   10122.10.12   12:34
	        

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