Volltext: Jahrbuch (2011) (110)

90Frick Nadja/Good Jeannette: Vertrieben aus der 
Heimat 
eine Anlaufstelle und zentrale Unterkunft für Flüchtlinge wünschenswert wäre. Der Verein «Tibet-Unterstützung Liechtenstein» forderte auch eine klare gesetzliche Aus- führungsbestimmung in Sachen Flüchtlingsgesetz, worin erste Vorkehrungen in karitativer und rechtlicher Hin- sicht sowie bezüglich der Verfahrensdauer festgelegt sein sollten, damit es nicht mehr zu einer so langwierigen Verfahrenszeit wie bei den Tibetern kommen 
könne. Die Situation bis zum endgültigen Entscheid der Verwaltungsbeschwerdeinstanz 1998 Ursula Wachter focht den ersten Regierungsentscheid über die Asylgesuche vom 29. November 1994 mit Beschwerde vom 10. Januar 1995 an. Sie begründete ihren Rekurs an die Regierung vor allem damit, dass der Entscheid gesetzeswidrig sei, weil keine Parteienan- hörung stattgefunden hatte, das Verfahren wesentliche Mängel aufweise und ein Widerspruch darin bestehe, dass die Tibeter zwar nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, aber eine Rückschaffung aufgrund der Situation in Tibet ebenfalls nicht möglich sei.75 Im Weiteren beantragte sie, den Tibetern den Flücht- lingsstatus anzuerkennen und eine Jahresaufenthalts- bewilligung zu genehmigen oder, falls die Beschwerde an die nächste Instanz weitergeleitet würde, die Rechts- angelegenheit zur nochmaligen Behandlung und zur Urteilsfindung an die untere Instanz zurückzuleiten. Die Regierung ihrerseits trat auf die Vorstellung, die Beschwerdeführer als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anzuerkennen und eine Jahres- aufenthaltsbewilligung zu erteilen, nicht ein und leitete die Beschwerde am 24. Januar 1995 an die Verwaltungs- beschwerdeinstanz (VBI) des Fürstentums Liechtenstein weiter. In der Zwischenzeit neigten sich die vom Verein «Tibet-Unterstützung Liechtenstein» für die Rechts- vertretung zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel dem Ende zu. Auch die Tibeter waren, da sie nur einer Aushilfstätigkeit mit geringem Erwerb nachgingen, nicht in der Lage, die Kosten für dieses Verfahren selbst zu tragen. Dies veranlasste Ursula Wachter dazu, am 9. Mai 1995 bei der Regierung einen Antrag auf Gewährung des Armenrechts für die Tibeter zu stellen. Dies beinhaltete insbesondere die Befreiung von sämtlichen Kosten im 
Die bange Zeit des Wartens bis zum Asylentscheid der Regierung Ende 1997 Gemäss obigem Regierungsentscheid war es den Tibe- tern nun offiziell erlaubt, einer Erwerbstätigkeit nachzu- gehen.73 Dank dem unermüdlichen Einsatz von Nikolaus Nipp sowie von verschiedenen Vorstandsmitgliedern des Vereins «Tibet-Unterstützung Liechtenstein» konnte allen erwachsenen Tibeter eine Arbeitsstelle vermittelt werden. Dadurch kamen sie ihrer wirtschaftlichen Selb- ständigkeit immer näher. Die tibetischen Kinder und Ju- gendlichen wurden in den entsprechenden Schulen defi- nitiv aufgenommen. Später, Ende September 1996, erlaubte die Regierung den Jugendlichen, Schnupperlehren zu absolvieren. Dies allerdings mit dem Vermerk, dass sich daraus weder ein Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung noch auf einen Abschluss einer Berufslehre ableiten lasse. Lehr- jahre selbst wären aber bis zum Asylentscheid zugelas- sen.74 Nach dem ersten Entscheid der Regierung über die Asylgesuche vom 29. November 1994, welcher in Bezug auf den Flüchtlingsstatus negativ, auf eine vorläufige Aufnahme bis 1. Januar 1996 jedoch positiv ausgefallen war, steigerte sich für die Tibeter die psychische Bela- stung. Es brach für sie eine Zeit des Bangens und Hof- fens an. Mit dem Entschluss, diesen Regierungsentscheid anzufechten, begann für die Tibeter ein Wechselbad der Gefühle, da sie nun einen Teil des rechtlichen Prozedere noch einmal durchlaufen mussten. – Dann in der Hektik der ganzen Geschichte geschah etwas Wunderbares: Am 21. Mai 1995 erblickte ein tibetisches Mädchen in Vaduz das Licht der Welt. Das Jahr 1995 war, wie auch die folgenden Jahre, ge- prägt durch verschiedene Vorträge, die zur Sensibilisie- rung der liechtensteinischen Bevölkerung in Bezug auf die Menschenrechtssituation in Tibet beitragen sollten. Neben all den Integrationsbemühungen diskutierte der Verein «Tibet-Unterstützung Liechtenstein» in dieser Zeit rege mit anderen Institutionen und Fachleuten über Perspektiven und Standpunkte innerhalb der Flücht- lingsarbeit. Betont wurde zum Beispiel die Ansicht, dass es wichtig sei, Flüchtlinge so rasch wie möglich zu be- schäftigen, damit sie nicht in eine Passivität verfallen. Denn das Recht auf Arbeit trage einen wesentlichen Teil zur Integration bei. Ebenso kam zum Ausdruck, dass Kapitel_3_Frick_Good.indd   9026.07.11   13:45
	        

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