Volltext: Jahrbuch (2011) (110)

88Frick Nadja/Good Jeannette: Vertrieben aus der 
Heimat 
1.  Seriös abzuklären, ob diese Personen als politische Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonven- tion erachtet werden können oder nicht. Der Ver- ein «Tibet-Unterstützung Liechtenstein» vertrat die Meinung, dass dem Regierungschef hier in eine ge- wisse Auslegungsfreiheit oblag. Der Regierungschef wies darauf hin, dass ein solches Abklärungsverfah- ren auch in der Schweiz zwischen einem halben und einem Jahr dauere. 2.  Der Umstand, ob eine Rückführung nach Tibet möglich wäre oder nicht. Dies wurde seitens des Vereins «Tibet-Unterstützung Liechtenstein», aufgrund verschiedener Unterredungen zwischen Vertretern der tibetischen Exilregierung und dem Verein «Tibet-Unterstützung Liechtenstein», mit einem klaren Nein unterstrichen. Zudem wäre dies weltweit die erste Rückschiebung tibetischer Flücht- linge in ihr Heimatland. 3.  Der aktuelle Verfahrensstand: Die Regierung teilte mit, dass bezüglich des Fluchtwegs unterschiedliche Aussagen vorhanden seien und deshalb das schwei- zerische Bundesamt für Flüchtlingswesen hinzugezo- gen worden sei, welches einen Bericht erstellt habe. Das Recht auf Einsicht in diesen Bericht würde den Tibetern erst nach dem Asylentscheid gewährt wer- den. Die Möglichkeit eines Rekurses stünde ihnen da- nach offen. 4.  Die Regierung wolle verhindern, ein Präjudiz zu ma- nifestieren, um später nicht von vielen Flüchtlingen überschwemmt zu werden. 5.  Der Wunsch des Vereins «Tibet-Unterstützung Liech- tenstein», nach neun Monaten endlich eine Entschei- dung seitens der Regierung in dieser Angelegenheit zu erhalten. Mit Ressortantrag vom 30. Juni 1994 an die Regierung nahm die Landespolizei, nach Absprache mit der Frem- denpolizei, Stellung zu den Asylgesuchen. Sie beantragte, die Asylgesuche abzulehnen und eine Ausreisefrist von sechs Monaten anzusetzen. Die Regierung sprach sich je- doch gegen diesen Antrag aus.69 In ihrer Sitzung vom 2. August 1994 beschloss die Regierung, dass infolge der in den Einzelverhören her- vorgetretenen Ungereimtheiten kein Asyl gewährt wer- den könne und die Tibeter zur besseren Kooperation beziehungsweise zur Bekanntgabe weiterer, genauerer 
Zahlreiche prominente hochgestellte Persönlichkeiten besuchten die Tibeter im Jahr 1994, so zum Beispiel die Schwester des Vierzehnten Dalai Lama, Landesfürst Hans-Adam II. und Fürstin Marie, verschiedene Mini- ster der tibetischen Exilregierung, Professor Heinrich Harrer sowie das Schweizer Fernsehen. Dies widerspie- gelte einerseits die Aufmerksamkeit, mit der das bri- sante Thema der liechtensteinischen Flüchtlingspolitik in der Öffentlichkeit mitverfolgt wurde, andererseits das Interesse gegenüber der tibetischen Kultur sowie der Situation in 
Tibet. Massnahmen der Behörden bis zum Regierungsentscheid vom November 1994 Am 9. Juni 1994 fand ein zweites Gespräch zwischen dem Vorstand des Vereins «Tibet-Unterstützung Liech- tenstein», vertreten durch Hansjörg Quaderer, Emmi Sprenger und Irmi Schreiber, und Regierungschef Mario Frick, statt. Den Gesprächsinhalt bildeten vor allem die nachfolgend aufgeführten Punkte: 
68 Tibeter Familie mit Betreuerin Irmi Schreiber. Kapitel_3_Frick_Good.indd   8826.07.11   13:45
	        

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