Volltext: Jahrbuch (2011) (110)

31 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110, 2011184 
 LTA 1914/L12: Motion bezüglich einer Revision der Gewerbe- ordnung, 25. November 1914. 185  Wilhelm Beck (1885–1936), Jurist und Politiker, Landtagsabge- ordneter von 1914 bis 1928 sowie von 1932 bis 1935. Beck begann die oppositionelle Politik und war Gründer der ersten politischen Partei im Land. 186  LTP 1914, Protokoll der Landtagssitzung vom 7. Dezember 1914, abgedruckt in der Beilage zum LVolksblatt vom 19. Dezember 1914. 187  Albert Schädler (1848–1922), Arzt und von 1890 bis 1919 Präsi- dent des Liechtensteiner Landtags. Schädler war zudem Vorsit- zender des Vereins für Kranken- und Wöchnerinnenpflege; vgl. auch Kapitel «Die Gründung von Hilfskassen». 188  LTP 1914, Protokoll der Landtagssitzung vom 7. Dezember 1914, in: Beilage zum LVolksblatt vom 19. Dezember 1914. 189  Vgl. Michalsky 1990, S. 226 ff.; vgl. auch Quaderer 19941, S. 256 f. 190  Vgl. Hoch 1991, S. 15. 191  LTP 1914, Protokoll der Landtagssitzung vom 14. Dezember, in: Beilage Nr. 52 des LVolksblatt vom 26. Dezember 1914. 192  LTA 1915/L1: Bericht der Gesetzeskommission betreffend die teilweise Änderung der Gewerbeordnung vom 30. April 1910. 193  Protokoll der Landtagssitzung vom 27. November 1915, abge- druckt in der Beilage zum LVolksblatt vom 17. Dezember 1915; vgl. auch Beilage zu den ON vom 11. Dezember 1915. Für die vorangegangenen Diskussionen im Landtag die sich vorwiegend um die Konzessionspflicht im Baugewerbe drehen vgl. Beilage zu den ON vom 4. Dezember 1915. 194  Vgl. LGBl. 1915, Nr. 14: Gesetz vom 13. Dezember 1915 betref- fend die teilweise Abänderung der Gewerbeordnung. 195  Ebenda. 196  Vgl. vorne, S. 41; ausserdem LILA RE 1908/598: Vorschläge der Gewerbekommission zur Reform des Gewerbegesetzes, 29. März 1908. 197  LGBl. 1915, Nr. 14: Gesetz vom 13. Dezember 1915 betreffend die teilweise Abänderung der Gewerbeordnung, LR 930.1. 198  Vgl. Nigg 1956, S. 97. 199  Schädler 1919, S. 62. 200  LILA RE 1910/1769: Basel, internationales Arbeitsamt um Gewer- beordnung und Austausch bezüglich den Arbeiterschutz. 201  Vgl. diesbezüglich auch Ospelt 1972, S. 
293. 
Austausch bestand aber nicht, weshalb es zu keiner wei- teren Zusammenarbeit kam.201 Damit verpasste Liech- tenstein, dessen aussenpolitische Aktivitäten sich auf ein Minimum reduziert hatten, eine Chance zum internatio- nalen Austausch und zur eingehenderen Auseinander- setzung mit den Sozialversicherungen für die Arbeiter- schaft. 
1908 vom Gewerbeverein gefordert, auf die Arbeiter in der Textilindustrie.196 Die Leistungen, welche die staat- lich anerkannten Krankenversicherungen, das heisst vorläufig nur die drei Betriebskrankenkassen, aber er- bringen mussten, wurden dabei nicht angetastet. Neben dem Versicherungsobligatorium gab es durch die Revi- sion der Gewerbeordnung ein weiteres Opfer: An die Stelle der ungeliebten verpflichtenden Gewerbegenos- senschaft trat im fünften Hauptstück die Möglichkeit zu freiwilligen Zusammenschlüssen zu gewerblichen Ver- einigungen.197 
Damit liess sich die bestehende Gewer- begenossenschaft und mit ihr die erst drei Jahre zuvor gegründete Genossenschaftskrankenkasse nicht mehr halten. Beide Institutionen wurden aufgelöst.198 Damit verlor das Gewerbe aber wiederum ein Organ, welches eben in den Auseinandersetzungen der vergangenen zehn Jahre bereits Potenzial zur politischen Mitsprache gezeigt hatte. Im Rückblick schrieb später der ehemalige Landtags- präsident Albert Schädler zu den Gewerbeordnungsre- formen 
folgendes: «Die veränderten Verhältnisse und die fortschrittlichen und humanitären Forderungen der Neuzeit machten aber später eine gründliche Reform notwendig, welche auch durch die neue Gewerbeordnung vom Jahre 1909 und einige nachfol- genden Ergänzungen derselben zustande kam. Die Einfüh- rung des Befähigungsnachweises, die Ausdehnung der Kon- zessionspflicht, die Einschränkung des Hausierhandels, die Schutzbestimmungen in den Fabriken und besonders auch die obligatorische Unfallsversicherung und Krankenversicherung sind die hervorragenden Merkmale der neuen zeitgemässen Gewerbeordnung.»199 Interessanterweise ging er dabei mit keinem Wort auf das zumindest teilweise Scheitern eben dieser von ihm hoch gelobten sozialen Reformpolitik ein, sondern lobte einzig die erzielten Fortschritte. Im Zusammenhang mit der 1910 erlassenen Gewer- beordnung kam es zu einer kurzen Kooperation mit dem «Internationalen Arbeitsamt» in Basel, wobei die Regierung der Organisation auf ihre Anfrage hin die ge- setzlichen Bestimmungen Liechtensteins zusandte. Dies führte zur Veröffentlichung der liechtensteinischen Be- stimmung zu den Sozialversicherungen im Bulletin des «Internationalen Arbeitsamtes».200 
Ein ernsthaftes Inte- resse Liechtensteins zur Rezipierung europäischer Ten- denzen in der Sozialpolitik oder zum internationalen Kapitel_1_Vogt.indd   3126.07.11   13:44
	        

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