Volltext: Jahrbuch (2011) (110)

29 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110, 2011168 
 LILA PA HS 1/216: Protokolle der Männerkrankenkasse der Weberei Triesen, Protokoll der Generalversammlung vom 7. Ok- tober 1911. 169  LILA SF 5 Jenny 1913/2930: Statuten des Männerkranken-Vereins der Spinnerei Jenny, Spoerry & Cie. in Vaduz, genehmigt am 6. Oktober 1913. 170  LILA SF 5 Rosenthal 1912/1330: Statuten der Betriebskranken- kasse für die mechanische Weberei in Mühleholz, genehmigt am 3. Februar 1912. 171  LILA RE 1195/1912: Vergleichende Zusammenstellung der wich- tigsten Daten aus den Rechnungsabschlüssen für die Jahre von 1908 bis 1911 der drei Betriebskrankenkassen im Fürstentum Liechtenstein, 1. Oktober 1912. 172  LILA SF 5 Rosenthal 1911/2285: Rechnungsabschlüsse der Fa- brikkrankenkassen, Eberl an die Regierung, 8. Oktober 1911. Eine Reduktion der Beiträge bei hohem Reservebestand war auch in § 10 der Statuten vorgesehen, LILA SF 5 Rosenthal 1912/1330: Statuten der Betriebskrankenkasse für die mech. Weberei in Mühleholz 1912. 173  LILA SF 5 Rosenthal 1911/2723: Webereileitung Rosenthal an Regierung, 25. November 1911. 174  LILA RE 1912/428: Änderung der Statuten des allgemeinen Krankenunterstützungsvereins für das Fürstentum Liechtenstein. 175  LILA RE 1915/1497: Regierung an Krankenkassenverein, 6. No- vember 1915. 176  LILA RE 1912/2724: Berichterstattung im LVolksblatt über die Landtagssitzung vom 5. Dezember 1912. 177  LILA RE 1915/1497: Regierung an Krankenkassenverein, 6. No- vember 1915. 178  LTA 1915/L1: Bericht der Gesetzeskommission betreffend die teilweise Änderung der Gewerbeordnung vom 30. April 1910. 179  Für die Jahre 1910 bis 1915 ergibt sich bei einer Mitgliedersteige- rung von 479 auf 652 Mitglieder zugleich eine Verdoppelung der Unterstützungsleistungen. Mit der Ausnahme von 1912 konnten ab 1910 kaum mehr Gelder in den Reservefonds gelegt werden, dies änderte sich erst nach Kriegsende wieder. Vgl. LILA DS 49: Jahresrechnungen des Allgemeinen Kranken-Unterstützungs- Vereins 1910 sowie 1920. 180  LILA RE 1915/1497: Krankenkassenverein an Regierung, 22. No- vember 1915. 181  Ebenda. 182  Vgl. LTP 1915/S4/2: Protokoll der Landtagssitzung vom 11. De- zember 1915. 183 
 Ebenda. 
Gewerbeordnung – und mit ihr das Versicherungsobli- gatorium für alle Arbeitnehmer – war zu dieser Zeit be- reits zum Scheitern verurteilt. Schwierigkeiten erwuchsen der geltenden Gewerbe- ordnung nicht nur aus Problemen in der Durchsetzung des Versicherungsobligatoriums, sondern in stärkerem Ausmass auch aus dem Kleingewerbe, das sich durch die strengere Konzessionspflicht für Gewerbebetriebe nun überreglementiert fühlte. Eben diese Bedenken waren es 
Der Krankenunterstützungsverein hatte in den ver- gangenen Jahren kontinuierlich Reserven aufgebaut und war nicht Willens, diese Gelder mit vielen Neumitglie- dern zu teilen – und damit aus Vereinssicht die Reser- ven und den Versicherungsschutz der Mitglieder zu ge- fährden. Beim Inkrafttreten der neuen Gewerbeordnung hatte der Verein 506 Mitglieder, die Aufnahme aller Ar- beitnehmer der Gewerbebetriebe des Landes innerhalb weniger Jahre hätte seine organisatorischen und allen- falls auch die finanziellen Möglichkeiten wohl aufs äus- serste strapaziert.179 
Die in Aussicht gestellte Erhöhung der Subventionen war dabei zu wenig attraktiv. Vom idealistischen Gründungszweck, die Krankenversicherung auszuweiten, war jedoch in der Auseinandersetzung mit der Regierung auf Vereinsseite nicht viel übrig geblie- ben, stattdessen wurden exklusiv die Gruppeninteressen der Mitglieder vertreten. Auch 1915 noch verweigerte der Krankenunterstützungsverein eine Statutenände- rung in Anpassung an die Gewerbeverordnung von 1910.180 Zugleich stellte der Verein, der in den vergangenen drei Jahren keine Subventionen mehr erhalten hatte, einen erneuten Antrag um Landessubvention.181 Der Antrag hatte in der angeheizten Stimmung keine Chance und wurde im Landtag abgelehnt, wenngleich die Ent- scheidung, den seit Jahren wohltätig wirksamen Verein nicht zu unterstützen, im Landtag nicht unumstritten war.182 «Der Landtag hat von jeher Wohlfahrtseinrichtungen im Lande, zu welchen auch der allgemeine Krankenunter- stützungsverein gehört, gerne mit jährlichen Landesbeiträgen unterstützt. Da aber dieser Verein trotz der günstigen Aner- bietungen der fürstl. Regierung in der Versicherungsfrage der gewerblichen Hilfsarbeiter jedes Entgegenkommen strikte abgelehnt hat, ist der Landtag leider derzeit nicht in der Lage, dem Ansuchen um einen jährlichen Landesbeitrag entspre- chen zu können.»183 Nachdem das Land über drei Jahre hinweg ver- sucht hatte, über Verhandlungen mit dem Krankenkas- senverein doch noch das Versicherungsobligatorium durchzusetzen, griff der Landtag 1915 mit der Verwei- gerung gegenüber dem Subventionsgesuch zu einer direkten finanziellen Strafmassnahme. Dabei konnte es bereits nicht mehr das eigentliche Ziel des Landtags sein, den Krankenunterstützungsverein doch noch umzustimmen, denn die seit erst vier Jahren bestehende Kapitel_1_Vogt.indd   2926.07.11   13:44
	        

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