25 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110, 2011128
Ebenda § 5 b. 129 LILA PA 100/24/2: Erster Jahresbericht des Vereins für Kranken- und Wöchnerinnenpflege im Fürstentum Liechtenstein für das Jahr 1913. 130 Nicht zuletzt, weil der Vereinsvorsitzende Dr. Schädler zugleich Landtagspräsident war. 131 LILA PA 100/24/1-2: Statuten des Vereins für Kranken- und Wöchnerinnenpflege im Fürstentum Liechtenstein, 1913, § 2. 132 LGBl. 1910, Nr. 3: Gesetz vom 30. April 1910 betreffend Erlassung einer neuen Gewerbeordnung, LR 930.1. 133 Vgl. zu alledem Ospelt 1972, S. 229. 134 LILA RE 1904/2612: Gewerbeordnung vom Jahre 1865, Ände- rung bzw. Ergänzung; sowie LILA LTA 1904/L01: Tagesordnung für die Landtagssitzung vom 5. Dezember 1904. 135 Der Kommissionsantrag wurde «nach längerer Debatte» mit 13 von 15 Stimmen angenommen; LTP 1904/64: Annahme des Kommissionsantrags; vgl. auch LVolksblatt vom 30. Dezember 1904, Beilage. 136 Karl von In der Maur (1852–1913), Landesverweser (vom Fürsten ernannter Regierungschef) von 1884 bis 1892 sowie von 1896 bis 1913. 137 LVolksblatt vom 30. Dezember 1904, Beilage. 138 Vgl. zur Gewerbeordnungsreform im Allgemeinen: Hoch 1991, S. 13 ff., Ospelt 1972, S. 291 ff., Nigg 1956, S. 94 f. 139 LTA 1905/L6: In der Maur an den Landtag, 8. Dezember 1905. 140 Ebenda. 141 Ebenda. 142 Vgl. LTA 1907/L1: Tagesordnung für die Landtagssitzung vom 14. Dezember 1907, wo In der Maur auf die «Überbürdung mit Amtsgeschäften» verweist, die dazu geführt habe, dass «die vom Landtage im vorigen Jahre bestellte Kommission die ihr übertra- genen Vorarbeiten für Schaffung eines neuen Gewerbegesetzes noch nicht in Angriff genommen habe.» 143 Der Gewerbeverein wurde im Dezember 1906 gegründet, die Statuten im Juni 1907 durch die Regierung genehmigt. Zur Grün- dung vgl. LILA RE 1906/2352: Antrag um Bewilligung der Grün- dungsversammlung und Genehmigung; LILA RE 1907/764: Sta- tuten des Gewerbevereins und Genehmigung. 144 LTA 1907/L6: Petition des Gewerbevereins an den Landtag um Erlass einer neuen Gewerbeordnung, 30. Oktober 1907. 145 Ebenda, Landtag an Regierung 18. Dezember 1907. 146 Vgl. LTA 1905/L6: Kabinettsrat In der Maur an den Landtag, 8. Dezember 1905. In der Maur kündigte an, für die Ausgestal- tung des Gesetzes «nach Bedarf von Fall zu Fall auch den k. k. Gewerbeinspektor in Bregenz, welcher in seinem Wirkungskrei- se berufen ist, der fstl. Regierung fachliche Beihilfe zu leisten, eventuell auch, so oft sich dies als wünschenswert herausstellen würde, einzelne Gewerbetreibende den Verhandlungen beizu- ziehen.» 147 Vgl. LILA RE 1911/385 mit dem Originalentwurf Stippergers zu Handen der Regierung. Für die geltende österreichische Rechtsla- ge vgl. Hofmeister 1981, S. 614 f. 148 LILA RE 1908/598: Stipperger an Regierung, 26. September
1908.
arbeitung des Gesetzes an den geltenden österreichi- schen Bestimmungen147 und präsentierte seinen Entwurf bereits im September 1908 der Regierung.148 Stipperger
Die offensichtlich vage Zeit- und Zielvorgabe wurde von In der Maur noch etwas genauer
abgesteckt. «Wird diese Aktion mit Ernst betrieben, an welchem es mei- nerseits gewiss nicht fehlen wird, so steht zu hoffen, dass es gelingen dürfte, bis zum nächsten Landtage einen für unsere Verhältnisse passenden Entwurf eines neuen Gewerbegesetzes vorzubereiten und damit die erwünschte Ordnung auf einem Gebiete anzubahnen, das sich gegenwärtig, wie nicht geleug- net werden kann, hier als sehr reformbedürftig erweist.»141 Trotz dieser Zuversicht konnte die Kommission keine Resultate vorlegen, es darf bezweifelt werden, ob sie überhaupt ihre Arbeit aufnahm.142 Es bedurfte knapp zwei Jahre später einer Petition des neu gegründeten Gewerbevereins,143 um einen ernsthaften Anlauf für eine Gesetzesreform zu ermöglichen. Der Verein schrieb an den
Landtag: «In der ersten Ausschusssitzung des liechtensteinischen Ge- werbevereins vom ersten September d. J. in Vaduz wurde all- gemein anerkannt, dass die heute noch zu recht bestehende Gewerbeordnung vom Jahre 1865 schon längst den seither in mehr als einer Richtung veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht. Das Bedürfnis einer zeitgemässen Reform ist auch in den letzten Jahren wiederholt von der hohen Fürst- lichen Regierung und vom hohen Landtage anerkannt wor- den; dennoch ist noch nichts in der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass eine derartige Gesetzesvorlage in Vorberei- tung wäre. Der neugegründete Gewerbeverein Liechtensteins erlaubt sich daher, auch seinerseits auf die Dringlichkeit der Gewerbereform hinzuweisen und stellt an den hohen Landtag das Ersuchen, die nötigen Schritte zu tun, dass ein neues Ge- werbegesetz möglichst bald zu Stande kommt. Zugleich glaubt er im Interesse der wichtigen Sache zu handeln, wenn er damit die höflichste Bitte verbindet, es möge bei den Vorberatun- gen gegebenenfalls auch Delegirten des Gewerbevereins die Möglichkeit geboten werden, die Ansichten des Vereins vorzu- bringen und zu vertreten.»144 Der Landtag nahm die Petition positiv auf und setzte eine neue Kommission ein, um die Gesetzesreform vorzubereiten.145 Von Seiten der Regierung wurde der amtierende Gewerbeinspektor Hubert Stipperger in der Folge beauftragt, einen Entwurf für eine modernere Gewerbeordnung zu erstellen. Diese Möglichkeit war von In der Maur bereits in seinem Schreiben an den Landtag 1905 erwogen worden, aber sie war damals ebenso wie die Arbeit der Kommission nicht weiter ver- folgt worden.146 Stipperger orientierte sich in der Aus- Kapitel_1_Vogt.indd 2526.07.11 13:44