Volltext: Jahrbuch (2011) (110)

23 Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Jahrbuch Band 110, 2011 
100  Vgl. dazu die entsprechenden Landtagsprotokolle: LTP 1897, Protokoll der Landtagssitzung vom 23. Juni 1897, sowie LTP 1912, Protokoll der Landtagssitzung vom 5. Dezember 1912 mit der Koppelung zukünftiger Subventionen an die Übernahme der in der Gewerbeordnung von 1910 vorgesehenen Vorschriften. Vgl. auch Schädler 1912 mit einem Überblick zu den Landtagsge- schäften des entsprechenden 
Zeitabschnitts. 
führte dies durch einen Beschluss der Generalversamm- lung vom 7. Oktober 1911 zur Vereinsauflösung, weil die Mitglieder einhellig der Ansicht waren, durch die neuen Satzungen der Firmenkrankenkasse ausreichend versichert zu sein.119 
Anders verlief die Entwicklung des Vaduzer Männerkrankenvereins, der 1913 neue Statuten erhielt,120 um sich an die neue Gewerbeordnung anzu- passen. Die beiden Männerkrankenvereine in Triesen und Vaduz als Selbsthilfeorganisationen waren damit die ersten Arbeitervereinigungen Liechtensteins.121 Erst in der Folge der Gewerbeordnungsrevision von 1910 kam es 1912 zur Gründung einer Gewerbegenossenschaft mit angeschlossener Hilfsarbeiterorganisation, welche jedoch erfolglos nach wenigen Jahren bereits wieder auf- gelöst wurde. Ein Arbeitnehmerverband konstituierte sich sogar erst 1925.122 Lange Zeit bleibt der liechtensteinische Krankenun- terstützungsverein der einzige relativ offen zugängliche Versicherungsverein. Erst 1912 wurde auf Initiative des mittlerweile zum Pfarrer der Gemeinde Triesenberg ernannten Franz von Reding ein «Verein für Haus- krankenpflege für das Fürstentum Liechtenstein» ge- gründet.123 Nach einem Jahr wurden die Statuten einer Generalüberholung unterzogen, der Verein in «Verein für Kranken- und Wöchnerinnen-Pflege im Fürstentum Liechtenstein» umbenannt.124 Ziel des Vereins war es, den Mitgliedern bei Bezahlung eines Jahresbeitrags von mindestens einer Krone, bei Geburtskomplikationen und bei Krankheiten eine finanzierbare und geordnete Pflege zu Hause zu ermöglichen.125 Dafür wurden eigens Pflegerinnen ausgebildet, die sich um die Krankenpflege und die Besorgung des Haushalts kümmern sollten.126 Auch hier wurden zur besseren Verwaltung ähnlich wie beim Kranken-Unterstützungsverein automatisch Abtei- lungen in Gemeinden mit mindestens 20 Mitgliedern ge- gründet. Dem jeweiligen Abteilungsvorstand sollte der amtierende Pfarrer angehören, sofern er Vereinsmitglied war.127 
Auch in der Vereinsleitung war ein kirchliches 
101  Vgl. dazu Kapitel «Die neue Gewerbeordnung von 1910, ein gescheiterter Modernisierungsversuch?». 102  Vgl. Lengwiler 20061, S. 403. 103  Theodor Jehle (1853–1926), Flaschnermeister aus Schaan, von 1894 bis 1921 (mit einer Unterbrechung 1897) Präsident des Kran- ken-Unterstützungs-Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. 104  LILA RE 1915/1497: Krankenunterstützungsverein an Regierung, 22. November 1915. 105  Vgl. LILA Drucksachen (im Folgenden: DS) 49A: Jahresabschlüs- se des Kranken-Unterstützungs-Vereins, eine Zusammenstellung findet sich im Jahresabschluss 1918. 106  Ebenda. 107  Vgl. LILA RE 1917/1418: «Zusatz zu § 45: An Mitglieder, welche zum Kriegsdienste einberufen werden oder freiwillig einrücken, wird vom Tage der Einberufung an von Seiten der allgemeinen Krankenunterstützungs-Kassa für das Fürstentum Liechtenstein keinerlei Unterstützung gewährt.» Kranken-Unterstützungs-Ver- ein an Regierung, 26. April 1917. 108  LILA SF 5 Jenny 1896/1359: Statuten des Männerkrankenvereins der Weberei Triesen. 109  Vgl. dazu Hoch 1991, S. 39. 110  LILA SF 5 Jenny 1896/1359: Gewerbeinspektor an Regierung, 30. November 1896. 111  Vgl. dazu Hoch 1991, S. 39, die Bemerkungen in den Fussnoten 143 und 144. 112  LILA PA HS 1/216: Protokolle der Männerkrankenkasse der Weberei Triesen, Protokoll vom 4. April 1898. 113  Hoch, Geschichte, 1991, S. 39. 114  LILA PA HS 1/216: Protokolle der Männerkrankenkasse der We- berei Triesen. 115  LILA SF 5 Jenny 1899/1580: Statuten des Männerkrankenvereins der Spinnerei Vaduz 1899, sowie LILA SF 5 Jenny 1899/1753: Schreiben des Gewerbeinspektors an die Regierung vom 22. November 1899. 116  LILA SF 5 Jenny 1899/ad 1580: Statuten des Männerkrankenver- eins der Spinnerei Vaduz 1899, Genehmigung durch Regierung, sowie das beigefügte Schreiben der Betriebsleitung an Regierung. 117  LGBl. 1910, Nr. 3: Gesetz vom 30. April 1910 betreffend Erlassung einer neuen Gewerbeordnung, LR 930.1. 118  Vgl. dazu Kapitel «Die neue Gewerbeordnung von 1910, ein gescheiterter Modernisierungsversuch?». 119  LILA PA HS 1/216: Protokolle der Männerkrankenkasse der Weberei Triesen, Protokoll vom 7. Oktober 1911. 120  LILA SF 5 Jenny 1913/2930: Statuten des Männer-Krankenvereins der Spinnerei Jenny, Spoerry & Cie. in Vaduz, genehmigt am 6. Oktober 1913. 121  Vgl. Ospelt 1972, S. 292. 122  Zum Arbeitnehmerverband vgl. Quaderer 1995, S. 7–19; sowie Quaderer 19941, S. 261 ff. 123  LILA RE 1912/1703: Statuten des Vereins für Hauskrankenpflege für das Fürstentum Liechtenstein. 124  LILA RE 1912/1703: Änderung der Statuten. 125  LILA PA 100/24/1–2: Statuten des Vereins für Kranken- und Wöchnerinnenpflege im Fürstentum Liechtenstein, 1913, § 3. Auch Nichtmitglieder konnten beim Verein um Pflegeunterstüt- zung ansuchen, sie bezahlten aber den doppelten Betrag pro Pflegetag. 126  Ebenda, § 4. 127  Ebenda § 5 a. Kapitel_1_Vogt.indd   2326.07.11   13:44
	        

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