Volltext: Jahrbuch (2011) (110)

18Vogt Wolfgang: Der Aufbau der Krankenversicherung in 
Liechtenstein 
von Seiten der Gewerbeinspektoren, die durchaus Er- folge zeigten, brachte erst eine gesetzliche Neuregelung der Krankenversicherung eine grundlegende Verbes- serung der Versicherungsleistungen in den einzelnen Betrieben. Diese Neuregelung erfolgte im Rahmen der neuen Gewerbeordnung von 1910.74 In Anpassung an die verschärften gesetzlichen Bestimmungen erhielten alle Betriebskrankenkassen in Liechtenstein neue Sta- tuten, die sich jeweils am neuen gesetzlichen Minimum orientierten.75 Die Gründung von Hilfskassen Zwanzig Jahre nach dem Entstehen der ersten Kranken- versicherungen in den Textilfabriken folgte 1894 die Gründung eines «Allgemeinen Kranken-Unterstützungs- Vereins für das Fürstentum Liechtenstein».76 Dank der privaten Initiative einiger Gewerbetreibender und des Balzner Kaplans Franz von Reding77 erhielten nun auch Bevölkerungskreise ausserhalb der Textilarbeiterschaft Zugang zu einer ersten Krankenversicherung. In den folgenden Jahren kam es auch in der Industrie zu einer Neuerung mit der Gründung zweier «Männer-Kranken- vereine» in Triesen und Vaduz. Diese hatten sich zum Ziel gesetzt, die mangelnden Versicherungsleistungen der Textilfabriken durch eigene Unterstützungslei- stungen auf dem Prinzip gegenseitiger Hilfe aufzubes- sern. Als weitere Initiative von privater und kirchlicher Seite wurde 1912 ein Krankenpflegeverein ins Leben gerufen. Wenngleich der Krankenpflegeverein keine ei- gentliche Krankenversicherung darstellt, so war er den- noch ein wichtiges Glied in der Ausweitung der Kran- kenversorgung auf zusätzliche Bevölkerungskreise. Die schon bald mit staatlicher Unterstützung finanzierten Hilfsvereine78 waren ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Verbreiterung der Krankenversicherung. Sie stehen zugleich als Beleg für private und institutionelle, das heisst in diesem Fall kirchliche, Initiativen zur Ver- besserung der Krankenversorgung. Als erste nichtbetriebliche Krankenversicherung wurde der allgemeine Kranken-Unterstützungs-Verein für das Fürstentum Liechtenstein in Schaan ins Leben gerufen. Der Verein konstituierte sich in einer offenen Versammlung am 14. Januar 1894 im «Sale zur Post» in Schaan,79 die Annahme der ersten Vereinsstatuten durch 
für erkrankte Arbeiter mittlerweile nur noch zwischen 25 und 50 Prozent des täglichen Lohnes der Arbeiter ab- deckten und dass die maximale Dauer der Unterstützung zu kurz sei.69 Ausserdem forderte Stipperger bessere Ent- schädigungen für Wöchnerinnen, mehr Transparenz in der Organisation der Betriebskrankenkassen, die Wahl der Krankenkassenverwaltung durch die Arbeiterschaft, mehr Kontrollmöglichkeiten durch die Regierung und eine verbesserte finanzielle Sicherheit der Betriebskran- kenkassen insbesondere auch für den Fall einer Auflö- sung.70 
Fast schon resignierend mutet die im Inspektions- bericht angebrachte Bemerkung 
an: «... Die Krankenversicherung hat nicht allein den Zweck, der Fabrik gesunde Arbeiter zu verschaffen, sondern allgemein wohltätig und hilfebringend zu wirken.»71 Ausser in den drei Textilfabriken in Triesen und Vaduz gab es in Liechtenstein keine weiteren Industrie- oder Gewerbebetriebe, die gross genug gewesen wären, um selbstständig Krankenkassen zu errichten. Ausserhalb der Industriebetriebe bestanden vorerst keine Kranken- versicherungen. Diesbezüglich richtete auch Inspektor Ernst Rziha eine Anfrage an die Regierung. «Die klei- neren Etablissements haben keine Kassen und können solche auch nicht erhalten, was soll ich Ihnen da anrat- hen?»72 Soweit aus den Akten ersichtlich ist, ging die Regierung auf diesen Teil der Anfrage nicht ein. Rzihas Frage nach einer möglichen Versicherungslösung für die nicht in den drei Textilfabriken beschäftigten und damit unversicherten Teile der Arbeitnehmer in Liechtenstein ist kaum als Vorstoss in die Richtung eines allgemeinen Versicherungsschutzes für alle Arbeitnehmer zu sehen. Ein derartiges Projekt wäre zu Beginn der 1890er Jahre weder politisch noch finanziell realisierbar gewesen. Die berechtigte Frage nach einer Krankenversicherung auch für weitere Teile der Arbeitnehmerschaft in Liechten- stein blieb offen. Es war eine Frage, für die in den fol- genden Jahren auch von anderer Seite nach einer Lösung gesucht wurde.73 Trotz Änderungen an den jeweiligen Statuten der Betriebskrankenkassen wurde der Versicherungsschutz in den ersten 40 Jahren ihres Bestehens kaum verbes- sert. Ein Teil der vorgenommenen Statutenänderungen brachte sogar Leistungskürzungen, Beitragserhöhungen und eine Reduzierung des Risikos für die Zuschüsse der Unternehmen. Trotz verschiedener Vorstösse vor allem Kapitel_1_Vogt.indd   1826.07.11   13:44
	        

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