Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

einen Erfolg für die FL mit drei Mandaten bedeuteten, einigten sich die beiden Grossparteien wieder auf eine Regierungskoalition unter der Führung von Regierungschef Otmar Hasler, die nach den Landtagswah- len 2009 von einer Koalition unter der Führung der VU und Regie- rungschef Klaus Tschütscher abgelöst wurde. Die Tatsache, dass die Mehrheitsverhältnisse zwischen der FBP und der VU jeweils relativ knapp waren und dementsprechend bei den Landtagswahlen immer mit einem Wechsel an der Spitze der Regierung gerechnet werden musste, ist nicht unbedeutend als Hintergrund zur Verfassungsabstimmung von 2003. Zu den politischen Erfahrungen der Liechtensteiner Parteien gehört, dass die Gunst oder Ungunst des Fürs- ten bei solch knappen Wahlentscheidungen leicht den Ausschlag über Erfolg oder Misserfolg geben kann. So war die Wahlniederlage der VU bei den Frühjahrswahlen 1993 nicht zuletzt auch eine Folge der soge- nannten Staatskrise vom Oktober 1992, als die politische Elite aus Re- gierung und Landtag in eine heftige Auseinandersetzung mit dem Fürs- ten über die Festlegung des Termins für die Volksabstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum geriet. Während der amtierende VU-Re- gierungschef Hans Brunhart nochmals zur Wahl antrat, präsentierte die FBP mit Markus Büchel einen neuen Kandidaten. Dieser konnte den Bonus des Unverbrauchten ausspielen, taktierte auch in der Frage des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum – er wollte mit Brüssel «beinhart» verhandeln – und wurde auf Plakaten mit der Parole darge- stellt, dass er in Harmonie mit dem Fürsten sei. Ausserdem machte das Gerücht die Runde, dass der Fürst möglicherweise den amtierenden Re- gierungschef im Falle eines erneuten VU-Wahlsieges nicht mehr zum Regierungschef ernennen würde. Der Fürst übte also direkt oder indirekt schon vor der Verfas- sungsabstimmung von 2003 Einfluss auf die Politik aus. Dies unterstrich er nachhaltig, als er nach der Entlassung von Regierungschef Markus Büchel im Sommer 1993 auch den Landtag auflöste, obwohl sich dieser selbst als handlungsfähig erachtete und daher keine verfassungsrechtlich erforderliche «erhebliche Gründe» für einen solchen Akt erkennen wollte. Die Neuwahlen – und dies war eine deutliche Lektion an die Par - teien – endeten mit einer Niederlage der FBP. Zweimal hintereinander hatte diejenige Partei, die als führende Regierungspartei exponiert im Konflikt mit dem Fürsten gestanden hatte, die Wahlen verloren. 86Rahmenbedingungen 
öffentlicher Kommunikation in Liechtenstein
	        

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