Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

Bür gerbewegungen, sechs des Fürstenhauses, zwei von Landtagsvertre- tern und drei andere. Grundlage der Analyse waren die gegeneinander saldierten Veranstaltungshinweise in den elektronischen Datenbanken beider Landeszeitungen (Tab. 44). Repräsentative Meinungsumfragen Im Zuge der Verfassungsdiskussion konnten zwei Umfragen durch - geführt werden (Tab. 45). Die erste war eine Auftragsarbeit und nicht originärer Bestandteil der Forschungsarbeit. Sie wurde als zweiwelliges Panel konzipiert und im November 2001 beziehungsweise Januar 2002 ins Feld geschickt. Die zweite Umfrage war als klassische Nachwahlbefragung kon - zipiert. Die Feldarbeit wurde von der Sozialforschungsabteilung des In- stituts DemoSCOPE (LU) als computergestützte Telefonumfrage durchgeführt. Die Auswahl der Befragten erfolgte nach einem Random- Quota Verfahren (Zufallsauswahl der Haushalte, kombinierte Alters- / Geschlechtsquoten innerhalb der kontaktierten Haushalte). Alle Inter- views wurden innerhalb von fünf Tagen nach dem Abstimmungssonntag realisiert (17. bis 21. März 2003). Der Stichprobenumfang betrug 800 stimmberechtigte Personen. Davon kamen 277 (34,6 Prozent) aus dem Wahlkreis Unterland (tatsächlicher Anteil 33,3) und 524 (65,4 Pro- zent) aus dem Wahlkreis Oberland (tatsächlicher Anteil 66,7 Prozent). 334Anhang 
Tabelle 44: Versammlungsöffentlichkeit zur Verfassungsabstimmung Periode1. Januar 2000 bis 16. März 2003 Fälle87 Quantitative MerkmaleQuelle (Volksblatt, Vaterland, Liechtensteiner Woche) Datum (Jahr, Monat, Tag) Art der Veranstaltung (Beschreibung, bsp. Informations- veranstaltung der FBP in Eschen usw.) Organisator (bsp. FBP Ortsgruppe Eschen) 5 Typen Organisator (Partei, Interessengruppe, Fürst / Erbprinz, Regierung / Landtag, andere) Qualitative Merkmale3 Richtungen Organisatoren (eher pro Fürst, eher contra Fürst, neutral)
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.