Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

basierter Strategie der abstimmungspolitischen Meinungsbildung unter- scheidet, belegt dabei auf breiter empirischer Basis, dass zumindest im Schweizer Fall entgegen der üblichen Erwartung von einer Dominanz der Argumente im Abstimmungsprozess ausgegangen werden kann. Auf der Basis dieser Überlegungen analysieren wir im Folgenden den Stellenwert der öffentlichen Kommunikation für die Auseinander- setzung mit und die Akzeptanz von Argumenten im Abstimmungs - prozess. Die oben vorgestellten Ergebnisse der Inhaltsanalyse haben gezeigt, dass das argumentative Niveau der Medienberichterstattung keineswegs den hohen Erwartungen einer diskursiven Öffentlichkeits- theorie entsprach, sachbezogene Argumente aber andererseits auch kei- neswegs völlig absent waren. Immerhin dreissig Prozent der medien - öffentlichen Stellungnahmen in der Schlussphase des Abstimmungs- kampfes waren argumentativ unterlegt. Dabei wurden in den letzten zehn Wochen vor der Abstimmung rund 1250 Argumente zum Für und Wider der wichtigsten Verfassungsvorschläge öffentlich gemacht. Es fragt sich nun, in welchem Ausmass die Stimmbürger von der damit ge- botenen Möglichkeit systematischer Informationsverarbeitung tatsäch- lich Gebrauch machten. In der kommunikationswissenschaftlichen Forschung wird, sofern sie mit Umfragen und nicht mit experimentellen Designs arbeitet, häufig das empirische Vorhandensein des theoretisch vorhergesagten Resultats systematischer Informationsverarbeitung (fundiertes Faktenwissen, sta- bile und konsistente Einstellungen etc.) als Indikator für die Existenz dieses Typus von Informationsverarbeitung verwendet (Eveland 2002). In seiner Anwendung auf die Abstimmungsanalyse fragt Kriesi (2005) nach dem Zusammenhang zwischen der Haltung zu bestimmten Sachar- gumenten (Zustimmung, Ablehnung, weiss nicht) und dem tatsächlichen Stimmverhalten. Konsistenz zwischen berichtetem Stimmverhalten und Selbstpositionierung im Argumenten-Test indiziert demnach systemati- sche und aufwendige Verarbeitung der vorhandenen Informationsbasis. Da es uns an dieser Stelle (noch) nicht um die Erklärung des Stimm- entscheids geht, sondern um den Grad der kognitiven Ausei nan der - setzung mit der öffentlich verfügbaren Information im Abstimmungs- prozess, wählen wir für unsere Analysen ein etwas anders Mass. Danach ist nicht die inhaltliche Haltung zu den verfügbaren Argumenten von In- teresse, sondern der blosse Umstand, dass ein Stimmbürger überhaupt klare Position zu den Argumenten beziehen kann. Als Indikator für sys- 288Entstehung 
und Entwicklung der Bevölkerungsmeinung
	        

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