Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

(partisan bias)zumal in der Wahlberichterstattung das besondere Inte- resse der Forschung auf sich gezogen (vgl. D’Alessio / Allen 2000). Als Richtwert für eine objektive Berichterstattung wird die weitgehend un- realistische Idealvorstellung gleichgewichtiger Berücksichtigung aller (beider) relevanten Meinungslager herangezogen, wobei übersehen wird, dass es strukturelle Gründe dafür geben mag, dass eine politische Partei oder Persönlichkeit mehr und günstigere Berichterstattung auf sich zieht als eine andere (vgl. Schiffer 2006). Obwohl es sich im Liechtensteiner Fall nicht um eine Wahl, sondern um eine Sachabstimmung handelte, lässt sich dieser Ansatz sinnvoll übertragen. Zumindest in der Schluss- phase hatten sich die beiden grossen Parteien mit ihren Parolen auf un- terschiedlichen Seiten positioniert, sodass der Sachkonflikt auch entlang der Parteigrenzen ausgetragen wurde. Da beide Landeszeitungen be- wusst und absichtsvoll dazu tendieren, die politische Position ihrer je- weiligen Mutterpartei schwergewichtig zu promovieren, ist bezüglich der gesamten Presseberichterstattung prima facie davon auszugehen, dass die Meinungen in relativem Gleichgewicht zum Ausdruck kamen. Abweichungen von der Gleichgewichtslinie können dann als überzufäl- lige Verzerrung interpretiert werden, wenn sie sich entweder auf struk- turelle Gründe zurückführen lassen oder aber das differentielle Ausmass der Parteilichkeit in beiden Redaktionen indizieren. Den ersten Zugang zur Thematik eröffnet ein Indikator, der gewis- sermassen eine Option auf Parteilichkeit misst: das Auftreten von Spre- chern, die aufgrund der laufenden Beobachtung eindeutig einem der bei- den Meinungslager zugerechnet werden konnten. Dabei wurden nur sol- che Sprecher verortet, die sich ebenso früh wie klar für beziehungsweise gegen die fürstlichen Vorschläge zur Verfassungsreform ausgesprochen hatten, und zwar in einer so eindeutigen Weise, dass es jedem aufmerk- samen Zeitungsleser bekannt war. Als nicht zuzuordnen wurden demge- genüber Zitate von nicht namentlich erfassten Sprechern behandelt (Re- präsentanten von Vereinen, Unternehmen, «Experten» und vor allem Leserbriefschreiber). In die gleiche Kategorie fallen Stellungnahmen von individuellen und kollektiven Akteuren, die sich nicht offiziell und öf- fentlich positioniert hatten (z. B. der Bankenverband). Wohlgemerkt, die Auswertung erfasst nicht den tatsächlichen Inhalt der jeweiligen Äusse- rung, sondern die blosse Zuweisung von Sprecherrollen an Personen, die innerhalb der interessierten Öffentlichkeit als Repräsentanten des Pro- oder Contra-Lagers bekannt waren. Die blosse Visibilität, besser: Wahr- 215 Medienöffentlichkeit
	        

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