Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

Gegenüberstellung von Behauptungen. Der Befund korrespondiert in- soweit mit der oben bereits getroffenen Feststellung, dass die substan- tiellen Policy-Fragen der Verfassungsreform in weiten Teil der medien- öffentlichen Auseinandersetzung von anderen Themenaspekten – und anders gelagerten Argumenten – überschattet wurden. Die grösste Zahl aller in den Medien vorgebrachten Argumente bezog sich auf die Dro- hung des Fürsten, im Falle des Scheiterns seiner Verfassungsvorstellun- gen die Residenz der Familie nach Wien zu verlegen. Das mit Abstand am häufigsten vorgebrachte Einzelargument lautete, dass diese Ankün- digung einer unnötigen Belastung und zusätzlichen Emotionalisierung der Verfassungsauseinandersetzung gleich käme (20 Prozent aller Nen- nungen). Darüber hinaus wurde gerade in der Schlussphase verstärkt über die Zulässigkeit der Konkurrenzinitiative debattiert (Stichwort: Majestätsbeleidigung vs. demokratische Alternative). Auf diese beiden Argumentationsstränge, die mit der Substanz der zu entscheidenden Verfassungsfrage nichts zu tun hatten, entfiel immerhin ein Drittel aller Argumente, die in der heissen Phase des Abstimmungskampfes medien- öffentlich gemacht wurden. Unter den substantiellen Fragen der Verfassungsrevision waren in dieser letzten Phase das absolute Veto des Fürsten gegen alle Landesge- setze («Sanktionsverweigerung»), das Notrecht und die Kompetenzen des Staatsgerichtshofs Gegenstand argumentativer Auseinandersetzun- gen, durchwegs Verfassungsaspekte, die von der konkurrierenden Initia- tive für Verfassungsfrieden thematisiert wurden und gerade dadurch den Weg zurück in die öffentliche Debatte fanden. Im Hinblick auf die Fürs- teninitiative wurde in der Schlussphase lediglich die Frage der Richter- bestellung argumentativ vertreten oder bekämpft, alle anderen Aspekte der schliesslich erfolgreichen Vorlage waren nicht mehr Gegenstand des medienöffentlichen Argumentationsaustauschs (Tab. 19). Weitergehende vergleichende Analysen offenbaren zusätzliche De- tails (ohne Tabelle). Danach war das Argumentationsniveau im Vater- land knapp aber signifikant höher als im Volksblatt. Bemerkenswerter ist die Beobachtung, dass sich diejenigen Stellungnahmen, die sich in den zugelieferten Beiträgen fanden, überzufällig häufiger darum bemühten, ihre Meinungen mit sachbezogenen Argumenten zu untermauern, als zitierte Aussagen in redaktionellen Teilen. Inwieweit dieser Befund durch den Diskussionsstil politischer Eliten oder die Präsentations- (Zitations-) weisen der Journalisten besser erklärt werden kann, muss an 205 Medienöffentlichkeit
	        

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