primär ein Effekt bürgerschaftlichen Engagements und damit einherge- hender Mitteilungsbereitschaft. Über die Forderung nach Offenheit für alle Sprechergruppen hinaus geht das diskursive Modell von Öffentlichkeit davon aus, dass der öf- fentliche Diskurs insbesondere dann zur Verständigung zwischen wider- streitenden Interessen beitragen kann, wenn Aussagen und Positionen argumentativ und mit Begründungen vertreten werden, denen man sich entweder anschliessen kann oder mit besseren Argumenten widerspre- chen sollte. Folglich wird im nächsten Auswertungsschritt geprüft, in welchem Umfang die in der Öffentlichkeit vorgetragenen Aussagen zum Verfassungskonflikt auf begründenden Argumenten beruhten. Wie Tabelle 18 zeigt, war dies in der Verfassungsauseinanderset- zung mehrheitlich nicht der Fall. Über 70 Prozent aller medienöffent li- chen Stellungnahmen zur Verfassungsdiskussion wurden ohne Begrün- dung abgegeben. Wenn hier von Argumenten die Rede ist, sind aus- schliesslich verfassungsrechtliche oder verfassungs- und demokratiepo- litische, eben sachpolitische Argumente gemeint, was nicht ausschliesst, dass in weiteren Fällen «irgendwelche» Begründungen für die jeweiligen Aussagen angeführt wurden. Von einer echten Diskussion oder Debatte im Sinne des Austauschs sachbezogener Argumente kann man demnach mit Blick auf die Medienöffentlichkeit kaum sprechen, eher von einer 203
Medienöffentlichkeit Abbildung 8: Entwicklung der Repräsentanz medienöffentlicher Sprecher von Zentrum und Peripherie im Liechtensteiner Verfassungskonflikt, 2000–2003 (in Prozent) 0
10
20
30
40
50
60
70
80 Zentrum politisches System Peripherie politisches System Journalismus
66.8 59.7 52.2 42.6 29.1
31.9
40
52.6 4.1
8.4 7.7 4.7 2003 (N=1095) 2002 (N=1794) 2001 (N=608) 2000 (N=392)