Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

dien sichtbar werdende Deutungsentwurf (Factor 2), der schon vor einer möglichen Annahme der fürstlichen Verfassungsvorschläge warnte und seinerseits für den Verhandlungsweg beziehungsweise den Verbleib bei der gültigen Verfassung (was seinerzeit hiess: Ende der Debatte und der einschlägigen Reformbemühungen) plädierte. Hinsichtlich der Problem - identifikation ging es in diesem Rahmen ausschliesslich um die Wohn- sitzfrage, verfassungspolitische und verfassungsrechtliche Inhalte blie- ben demgegenüber unbeleuchtet. Die parlamentarische Phase (ohne Tabelle) war vor allem von einer beträchtlichen Ausdifferenzierung des verfassungsrechtlichen Framing gekennzeichnet. Factor 1 fokussiert bei ansonsten gleicher Themen s- truktur hier noch stärker auf die neu einzuführenden Volksrechte (Miss- trauensantrag, Monarchieabschaffung) und lädt in dieser fortgeschritte- nen Phase auch auf der Wirkungsdimension, mit Verweis auf eine drohende innere Spaltung der Gesellschaft. Er weist in dieser Periode (vor Lancierung der Konkurrenzinitiative) auch in der pragmatischen Dimension eine Ladung auf, in Form der Empfehlung, die alte Verfas- sung zu bewahren; zugleich wird erstmals von der Annahme der fürst li- chen Verfassungsvorschläge abgeraten. Der Umstand verweist auf eine problematische Inkonsistenz der Frame-Entwicklung, war doch die alte Verfassung in der ersten Phase noch als die Wurzel des Übels markiert worden. Gemessen an dem durch alle drei Faktoren erklärten Varianz - anteil von rund 33 Prozent, stellte der «Rechtliche Bedenken»-Frame in dieser zweiten Phase den mit Abstand stärksten Faktor dar, das heisst, er prägte die Presseberichterstattung dieser Periode stärker als die beiden anderen Deutungsmuster. Der Fürstenframe lädt in dieser Phase (neben dem bestehenden Lösungsangebot Volksabstimmung) auch auf der Di- mension Verhandlungslösung. Inhaltlich wird die Vertrauensthematik erstmals, wenn auch noch schwach sichtbar. Der dritte Frame ist in die- ser Phase nach wie vor unterkonturiert: Die Wirkungsdimension bleibt unbesetzt, im Bereich der Problemidentifikation bleibt es bei dem vagen Verweis auf die Schädlichkeit des Konflikts; als mögliche Lösungen er- scheinen weiterhin die alte Verfassung und weitere Verhandlungen. Im eigentlichen Abstimmungskampf (ohne Tabelle) entspricht der Frame «Rechtliche Bedenken» dem in Tabelle 16 sichtbaren Bild. Das gilt auch für das Muster «Im Zweifel für den Fürsten», wobei in diesem Rahmen (ausweislich höherer Faktorladungen der einschlägigen Items) beinahe alle Komponenten stärker konturiert sind. Das gilt vorab für die thema- 197 Medienöffentlichkeit
	        

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