Volltext: Öffentlichkeit, öffentliche Meinung und direkte Demokratie

Obwohl die Faktoranalyse eine gut interpretierbare Antwort auf die Frage des Medienframings erbringt, die zudem durch das Vorwissen über die Argumentationsweisen beider Lager extern validiert werden kann, wird der Befund durch ein statistisches Klassifikationsverfahren zusätzlich abgesichert. Eine hierarchische Clusteranalyse nach der Ward-Methode mit z-standardisierten Variablen gruppiert die 
Framing Itemswie in Tabelle 15 gezeigt. Die Tabelle präsentiert im Prinzip die gleiche Gruppierung der Va- riablen, die auch durch die Faktorenanalyse nahe gelegt wird, mit zwei Ausnahmen: erstens zeigt dieses Bild noch deutlicher, dass es dem «Sach- liche Bedenken»-Frame, der hier als Cluster 1 aufgeführt wird, vor allem an einer klaren moralischen Aufladung fehlte: die ablehnende Bewertung wird Cluster 2 («Konflikt gütlich beilegen») zugeordnet. Die zweite kleine Veränderung macht noch deutlicher darauf aufmerksam, dass der «Im Zweifel für den Fürsten»-Frame (Cluster 3) in punkto Problem i- dentifikation noch spartanischer daher kam, als es in der Faktorenana- lyse aussieht: Im Grunde, so zeigt die Clusteranalyse, ging es aus- schliesslich um die Frage von Loyalität und Vertrauen. Sie ordnet die Wohnsitzfrage der Problemdiagnose des «Konflikt beilegen»-Frame zu und macht insoweit deutlich, dass die Interpretation der Ankündigung als (unfaires) Mittel der Auseinandersetzung in der Berichterstattung do- minierte. Die Analyse des Ablaufs macht auf eine interessante Entwicklung der öffentlich sichtbaren Problemdeutung in der dreijährigen Beobach- tungsperiode aufmerksam. Die Übersicht in Tabelle 16 zeigt, dass der «Rechtliche Bedenken»- Frame (Factor 1) zu diesem frühen Zeitpunkt noch ein reiner «Verfas- sungsrecht»-Frame war. Er leistete eine präzise Problemidentifikation, indem er die Aufmerksamkeit auf alle umstrittenen Verfassungsbestim- mungen lenkte und deutete darüber hinaus an, dass die bestehende Ver- fassung tatsächlich reformbedürftig war. Die Schuld- und Folgenfrage wurde in diesem Rahmen nicht sichtbar, ausserdem wurde es offenbar noch nicht für nötig befunden, zu einer möglichen Realisierung der vorliegenden Vorstellungen moralisch-politisch Stellung zu beziehen. Das gleiche gilt im Übrigen für den fürstenhausfreundlichen Frame (Factor 3). Er empfahl zwar schon im Jahr 2000 / 01 die Volksabstim- mung über die fürstlichen Vorschläge als Lösungsweg, vermied es aber, ein allfälliges Ergebnis zu bewerten. Das tat allein der dritte in den Me- 195 Medienöffentlichkeit
	        

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