Volltext: Was will Liechtenstein sein?

möglichkeiten lebendig erhalten.» Worin liegt die Identität der Monar- chie? Der Einsatz fürstlicher Möglichkeiten und die Forderung nach öf- fentlicher Diskussion durch den Fürsten selbst lassen kein Ausweichen mehr, und wir können die öffentliche Diskussion nicht allein dem Fürs- ten und dem 
Maulwurf oder dem 
Löwenzahnüberlassen. Es verwundert beispielsweise nicht, dass Junge bei der Huldigung aufbegehrten. Da erklärt der Fürst, dass das Volk bei der Huldigung «verspricht [...], dem neuen Fürsten Gefolgschaft zu leisten». Unter Gefolgschaft versteht man die auf gegenseitiger Eidbindung beruhen - den Zusammenschlüsse wehrfähiger junger germanischer Männer freien Standes unter der Führung eines Fürsten. Der Gefolgsherr schuldete Unterhalt sowie Waffen und Ausrüstung. Der Gefolgsmann schuldete Treue und bedingungslosen Einsatz seines Lebens. Wir dagegen verspre- chen niemandem Gefolgschaft, nicht einmal den von uns gewählten Abgeordneten. Wir haben der Verfassung und den Gesetzen zu gehor- chen, sind aber nach unserer Verfassung keiner Person persönlich ver- pflichtet. Der Landtagspräsident bezeichnete die Huldigung als den «AnIass, des feierlichen Staatsaktes vom 5. Dezember 1989 zu gedenken, bei wel- chem S.D. Fürst Hans-Adam vor dem versammelten Landtag das Ver- fassungsgelöbnis aussprach und der Landtag als Vertreter des Volkes die verfassungsmässige Huldigung leistete»: also ein Akt des Gedenkens an die Huldigung des Landtags vom 5. Dezember 1989, als der Landtag ge- lobte, den Fürsten «als neuen Landesfürsten anzuerkennen», die Recht- mässigkeit der bereits mit dem Tode des Fürsten erfolgten Thronfolge zu bestätigen. Darüber hinaus gelobte der Landtag auch, die dem Fürsten zustehenden Ehren und Würden zu respektieren und das Wohl des Fürstlichen Hauses nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern – wozu der Landtag ohnehin aufgrund der Verfassung verpflichtet ist. So verschieden sind die Aussagen der Hauptbeteiligten: Abgabe ei- nes Gefolgschaftsversprechens oder blosse Erinnerung an die bereits ab- gewickelte Huldigung im Landtag vom 5. Dezember 1989, wo die Rechtmässigkeit der erfolgten Thronfolge anerkannt worden war. Es ist das liechtensteinische Wunder, dass man 1,4 Millionen Franken ausgibt für einen Akt, über den die Hauptbeteiligten diametral verschiedene Auffassungen haben. Ältere glaubten, es würde in etwa die Feier von 1939 wiederholt. Dem war aber nicht so. Eigentlich weiss niemand so recht, was gefeiert wurde.127 
Gedanken zu aktuellen Problemen des Fürstentums Liechtenstein
	        

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