Volltext: Was will Liechtenstein sein?

hen, das heisst bei den anvisierten Staatsverträgen ist die Möglichkeit zur Ergreifung des Referendums immer und automatisch gegeben und das Referendum führt unausweichlich zur 
Volksabstimmung. Es wurde im Landtag darauf hingewiesen, dass das Staatsvertrags - referendum zu einer Schwächung der Monarchie führe. Andere Kreise dagegen betonen, dass dem Fürsten die Kompetenz zur Ratifikation (ab- schliessende Genehmigung) der Staatsverträge keineswegs weggenom- men werde. Es geht zunächst nicht um die Monarchie, sondern, wie schon angedeu- tet, um die Frage: welche Demokratie? Es geht um die Stellung des Landtags. Der Landtag als Organ des Volkes wird getroffen. Die Frage lautet, ob repräsentative Demokratie (wie in der Regel anderswo) oder mehr Basis-Demokratie. Die Stellung der Monarchie wird nur indirekt angetastet, aber wirksam. Denn das Staatsoberhaupt vertritt – übrigens ist das sozusagen bei allen Staaten so – unseren Staat nach aussen, aller- dings mit dem rechtlichen Erfordernis der Mitwirkung unserer hiefür verantwortlichen Regierung. Staatsvertragsverhandlungen müssen ja notwendig von der Regierung geführt werden. Staatsverträge durchlau- fen in der Regel verschiedene Etappen bis zur abschliessenden Geneh- migung (Ratifikation). Davon die wichtigsten: Nach Rücksprache des Regierungschefs mit dem den Staat nach aussen vertretenden Fürsten über die Aufnahme und Durchführung von Staatsvertragsverhandlun- gen bestellt die Regierung die Verhandlungsdelegation, die die Verhand- lungen durchführt. Sind die Verhandlungen abgeschlossen, so braucht es eine formelle fürstliche Vollmacht, um den Vertrag zu unterzeichnen. Hernach gelangt der unterzeichnete Vertrag an den Landtag zur Zustim- mung, und die darauf folgende Ratifikation durch den Fürsten bildet den Abschluss des innerstaatlichen Staatsvertragsverfahrens, wobei zum Zustandekommen des Vertrages auch der oder die ausländischen Staats- vertragspartner (Regierungen, Parlamente und Staatsoberhäupter) in analogen Verfahren zustimmen müssen. Wenn der Staatsvertrag in den Landtag kommt, ist er also bereits mit voller fürstlicher Gutheissung oder Anregung initiiert, ausgehandelt und mit formeller fürstlicher Voll- macht unterzeichnet wie auch bereits vom oder von den ausländischen Staatsvertragspartnern unterzeichnet. Da der Vertrag noch der Zustim- 105 
Staatsvertragsreferendum: Sich nicht die Beweglichkeit nehmen lassen
	        

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