zahlreiche schwierige grundrechtstheoretische Fragen diskutieren konnte. Danken möchte ich überdies den Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern des liechtensteinischen Landesarchivs sowie auch den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern der liechtensteinischen Landesbibliothek, die stets hilfsbereit waren. Auch den Mitgliedern des Liechtenstein-Instituts gebührt ein gros- ser Dank für die freundliche Aufnahme und die Erlaubnis zur Benut- zung der Bibliothek. Dem Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft danke ich für die Möglichkeit, meine Dissertation in der Reihe «Liech- tenstein –Politische Schriften» zu publizieren. Ebenso danke ich dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes, Herrn lic. iur. Marzell Beck, der mir die Möglichkeit zur Einsicht in die unver- öffentlichte Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes gewährt
hat. Hugo Vogt