Volltext: Das Willkürverbot und der Gleichheitsgrundsatz in der Rechtsprechung des liechtensteinischen Staatsgerichtshofes

Es ist davon auszugehen, dass sich der Staatsgerichtshof bei Rügen we- gen abgewiesener Beweisanträge aufgrund der grossen Zahl dieser Rü- gen sowie aufgrund funktionell-rechtlicher Erwägungen (Abgrenzung von Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit) auf eine Will- kürprüfung beschränkt. Diese Rechtsprechung kann nicht überzeugen. Es geht nicht an, dass der Staatsgerichtshof zunächst auch von einer Par- tei angebotene Beweise, die zur Klärung von entscheidungswesentlichen Sachverhaltsaspekten unabdingbar sind, unter den Anspruch auf rechtli- ches Gehör subsumiert und anschliessend nur prüft, ob diese Beweisan- träge willkürlich abgewiesen wurden. Der Staatsgerichtshof sollte seine Rechtsprechung daher 
überdenken. VII. WILLKÜRVERBOT UND DEM WILLKÜRVERBOT ZUGEORDNETE 
VERFASSUNGSGRUNDSÄTZE 1.Allgemeines Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes ist eine verwaltungs- behördliche oder gerichtliche Entscheidung auch willkürlich, wenn sie gegen «tragende Rechtsgrundsätze» verstösst.128Zu diesen «tragenden Rechtsgrundsätzen» zählt der Staatsgerichtshof etwa: den Grundsatz von Treu und Glauben (Vertrauensschutz und Rechtsmissbrauchsver- bot), das Verbot des überspitzten Formalismus, den Grundsatz «in du- bio pro reo», den Unmittelbarkeitsgrundsatz…129Es handelt sich dabei 412Willkürverbot 
im Verhältnis zu anderen Grundrechten 128Vgl. StGH 1988/4, Urteil vom 30./31. Mai 1990, LES 1991, S. 1 (2). Siehe auch StGH 1990/17, Urteil vom 29. Oktober 1991, LES 1992 S. 12 (18). Vgl. auch StGH 1986/9, Urteil vom 5. Mai 1987, LES 1987, S. 145 (148), wo es heisst, eine behördliche Ent- scheidung verstosse unter anderem dann gegen das Willkürverbot, «wenn die Be- gründung im Ergebnis […] eine Norm oder einen unumstrittenen Rechtssatz krass verletzt […].» Vgl. dazu auch S. 152 ff. 129Vgl. zu diesen Grundsätzen S. 211 ff. und S. 362 ff. Daneben sind beispielsweise auch das Legalitätsprinzip und das Prinzip der Verhältnismässigkeit zu den «tragen- den Rechtsgrundsätzen» zu zählen. Vgl. zum Legalitätsprinzip etwa: StGH 1996/41, Urteil vom 27. Juni 1997, LES 1998, S. 181 (184) und zum Verhältnismässigkeit- sprinzip siehe StGH 2003/24, Entscheidung vom 15. September 2003, S. 31, publi- ziert im Internet.
	        

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