Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

6. Wirkungen der materiellen Rechtskraft822 a) Einmaligkeitswirkung823 b) Bindungswirkung824 III.Durchbrechung der Rechtskraft824 A.Im Allgemeinen824 B.Gesetzliche Grundlage825 C.Wiederaufnahme826 1. Normative Grundlage826 2. Voraussetzungen826 a) Verfahrensart826 b) Antragsberechtigung827 c) Vorliegen eines durch Entscheidung abgeschlossenen Verfahrens828 d) Einhaltung der Formerfordernisse829 e) Fristgerechte Erhebung des Wiederaufnahmeantrages829 f) Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes830 aa) Amtswegige Wiederaufnahme830 bb) Wiederaufnahme auf Parteiantrag830 aaa) Wiederaufnahme gemäss Art. 104 Abs. 1 LVG830 bbb) Wiederaufnahme gemäss Art. 104 Abs. 3 LVG832 3. Wiederaufnahmeverfahren vor dem Staatsgerichtshof833 4. Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag834 a) Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrages mit Beschluss834 b) Entscheidung mit Urteil835 5. Rechtsmittelmöglichkeit835 6. Hemmende Wirkung des Wiederaufnahmeantrages835 D.Nichtigerklärung836 1. Gesetzliche Grundlagen836 2. Praxis836 3. StGH-Verfahren 2003/74837 E.Erläuterung838 1. Gesetzliche Grundlage838 2. Praxis839 IV.Bindungswirkung840 A.Allgemeines840 B.Einfachgesetzliche Grundlage841 753
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.