Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

beim Gegner eingehoben (§ 70 ZPO).1421Die Kosten des Verfahrens- hilfeanwaltes werden wie die eines Anwaltes mit Prozessvollmacht be- handelt (§ 70 letzter Satz ZPO).1422Die Partei, der die Verfahrenshilfe ge- währt wurde, ist mit vollstreckbarem1423Beschluss zur Nachzahlung der Beträge einschliesslich der tarifmässigen Entlohnung des ihr zur Verfah- renshilfe beigegebenen Rechtsanwalts zu verpflichten, von deren Berich- tigung sie einstweilen befreit gewesen ist und die noch nicht berichtigt sind, soweit und sobald sie ohne Beeinträchtigung des notwendigen Un- terhalts dazu imstande ist (§ 71 Abs. 1 ZPO).1424Die Verpflichtung zur Nachzahlung kann nach Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Ver- fahrens nicht mehr auferlegt werden (§ 71 Abs. 1 ZPO). Während diesen drei Jahren hat jedoch die Partei, der die Verfahrenshilfe eingeräumt wurde, dem Gericht jeweils auf Ende eines Kalenderjahres ohne Auffor- derung Bericht darüber zu erstatten, ob und inwieweit die finanzielle Situation sich gebessert hat, so dass die Kosten der Verfahrenshilfe teil- weise oder gänzlich zurückerstattet werden können (§ 71 Abs. 3 ZPO). Wird diese Mitteilung unterlassen, wird das entsprechende Jahr beim Ablauf der Frist gemäss Abs. 1 nicht eingerechnet (§ 71 Abs. 3 ZPO). Unterliegt die Partei, die Verfahrenshilfe geniesst, ist sie gegenüber ihrem Gegner voll kostenersatzpflichtig, denn die gewährte Verfahrens- hilfe bezieht sich nur auf die eigenen Kosten.1425 732Fortgang 
des Verfahrens 1421Vgl. für das Zivilverfahren Rechberger/Simotta, S. 201, Rz. 309. 1422Rechberger/Simotta, S. 201, Rz. 309; siehe zur analogen Anwendung von § 70 letz- ter Satz ZPO im Staatsgerichtshofverfahren StGH 2003/57, Urteil vom 17. Novem- ber 2003, nicht veröffentlicht, S. 17. 1423Vgl. für das Zivilverfahren Rechberger/Simotta, S. 201, Rz. 309. 1424Siehe aus der Praxis StGH 2001/36, Entscheidung vom 17. September 2001, LES 1/ 2005, S. 1 (7); StGH 2002/69, Entscheidung vom 30. Juni 2003, LES 4/2005, S. 206 (224); StGH 2002/83, Entscheidung vom 17. Februar 2003, LES 4/2005, S. 245 (252); StGH 2002/55, Entscheidung vom 17. September 2002, nicht veröffentlicht, S. 14; StGH 2003/7, Entscheidung vom 30. Juni 2003, nicht veröffentlicht, S. 11; StGH 2003/57, Urteil vom 17. November 2003, nicht veröffentlicht, S. 17; StGH 2004/6, Urteil vom 3. Mai 2004, nicht veröffentlicht, S. 31; StGH 2003/85, Urteil vom 28. Juni 2004, nicht veröffentlicht, S. 19; StGH 2004/48, Urteil vom 21. Februar 2005, nicht veröffentlicht, S. 28 und StGH 2004/59, Urteil vom 29. November 2004, nicht veröffentlicht, S. 27 f. 1425Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht, S. 309, Rz. 309.
	        

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