Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

Analogie zu Art. 18 und 19 des Gebührengesetzes LGBl 1974/42»1212 oder «Der Kostenspruch stützt sich auf Art. 56 Abs. 1 StGHG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 sowie Abs. 5 des Gebührengesetzes».1213Die Gerichtsge- bühren sind demnach als nach dem Wert des Streitgegenstandes abge- stufte Pauschalgebühren zu entrichten (Art. 17 ff. GGG). Aus diesem Grund ist für die Bemessung der Gerichtsgebühren die Bestimmung des Streitwertes entscheidend. bb) Gebührenermittlung Die Gebührenermittlung erfolgt unter Heranziehung von objektiven Merkmalen als Bemessungsgrundlage (Art. 3 Abs. 2 GGG). Sie ist von den gebührenpflichtigen Parteien bei allen Eingaben anzuführen, sofern sie nicht aus der Eingabe selbst leicht zu ersehen ist (Art. 3 Abs. 3 GGG). Wird die Bemessungsgrundlage nicht oder so angegeben, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen offensichtlich nicht entspricht, ist sie allen- falls nach Durchführung von Erhebungen nach freiem Ermessen amts- wegig festzusetzen.1214Gegen eine solche Entscheidung ist ein Rechts- mittel nicht gegeben (Art. 3 Abs. 3 GGG). Als Bemessungsgrundlage für die Gerichtsgebühren nimmt der Staatsgerichtshof den für das konkrete Staatsgerichtshofverfahren fest- 676Fortgang 
des Verfahrens 1212StGH 2000/25, Entscheidung vom 17. September 2001, LES 3/2004, S. 89 (92); StGH 2002/29, Entscheidung vom 19. November 2002, nicht veröffentlicht, S. 11. In diesem Fall dürfte Art. 18 GGG nicht angewendet werden, da diese Entschei- dung in nicht-öffentlicher Sitzung ergangen ist und der Staatsgerichtshof eine Pro- tokollgebühr nur dann berechnet, wenn eine öffentliche Verhandlung durchgeführt wird. Siehe dazu StGH 1994/19, Urteil vom 11. Dezember 1995, LES 2/1997, S. 73 (78). 1213StGH 2004/42, Urteil vom 31. Oktober 2005, nicht veröffentlicht, S. 22; StGH 2004/77, Urteil vom 29. November 2005, nicht veröffentlicht, S. 8; StGH 2004/83, Urteil vom 20. Juni 2005, nicht veröffentlicht, S. 27; StGH 2004/84, Urteil vom 28. November 2005, nicht veröffentlicht, S. 14; StGH 2005/3, Urteil vom 20. Juni 2005, nicht veröffentlicht, S. 18; StGH 2005/6, Urteil vom 20. Juni 2005, nicht ver- öffentlicht, S. 18; StGH 2005/8, Urteil vom 20. Juni 2005, nicht veröffentlicht, S. 23; siehe auch StGH 2004/69, Urteil vom 22. Februar 2005, nicht veröffentlicht, S. 26; StGH 2004/79, Urteil vom 27. September 2005, nicht veröffentlicht, S. 5; StGH 2005/14, Urteil vom 29. November 2005, nicht veröffentlicht, S. 21; StGH 2005/56, Urteil vom 31. Oktober 2005, nicht veröffentlicht, S. 8. 1214Siehe etwa das Vorgehen in StGH 2001/80, Entscheidung vom 16. September 2002, LES 2/2005, S. 86 (90); vgl. auch StGH 2006/35, Urteil vom 2. Oktober 2006, nicht veröffentlicht, S. 38.
	        

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