Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

Oberbegriff zu verstehen. Der Staatsgerichtshof hat demnach im Kosten- spruch die Verfahrens- bzw. Prozesskosten in Parteienvertreter- und in Gerichtskosten und nicht wie bisher in Vertreter- und Verfahrenskosten zu trennen. 2.Gerichtsgebühren Das Staatsgerichtshofgesetz legt in Art. 56 Abs. 1 neu fest, dass Gebüh- ren, Verhandlungs- und Entscheidungskosten nach den Vorschriften über die Gerichtsgebühren zu bestimmen sind.1205 a) Umfang der Gerichtsgebühren aa) Praxis des Staatsgerichtshofes Es ist auch unter dem neuen Staatsgerichtshofgesetz ständige Praxis des Staatsgerichtshofes, dass in einem Staatsgerichtshofverfahren die nach dem Gerichtsgebührengesetz vorgesehene Eingabe- und Entscheidungs- gebühr sowie im Falle einer öffentlichen Verhandlung auch eine Proto- kollgebühr als Gerichtsgebühren anfallen.1206Der Staatsgerichtshof wen- 674Fortgang 
des Verfahrens spricht. Die Begriffe «Verfahrenskosten» und «Prozesskosten» können synonym verwendet werden und sagen für sich allein noch nichts darüber aus, ob es sich um Parteienvertreterkosten oder um Gerichtskosten handelt. So sind etwa auch die in StGH 2000/44, Entscheidung vom 26. November 2001, nicht veröffentlicht, S. 9 nicht zugesprochenen Vertreterkosten Verfahrenskosten und nicht nur die Ge- richtskosten in Form der Entscheidungsgebühr. Siehe dazu etwa auch den Kosten- spruch in StGH 2000/65, Entscheidung vom 12. Juni 2001, LES 3/2004, S. 103 (104) oder denjenigen in StGH 2001/10, Entscheidung vom 12. Juni 2001, LES 5/2004, S. 161 (162); StGH 2004/23, Urteil (richtig: Beschluss) vom 3. Mai 2004, nicht ver- öffentlicht, S. 2 und 14. Siehe aus der jüngeren Spruchpraxis auch StGH 2004/77, Urteil vom 29. November 2005, nicht veröffentlicht, S. 2; StGH 2005/97, Urteil vom 1. September 2006, nicht veröffentlicht, S. 2; StGH 2006/30, Urteil vom 2. Oktober 2006, nicht veröffentlicht, S. 2. 1205Vgl. etwa die Kostenspruchbegründungen in StGH 2003/29, Urteil vom 1. März 2004, nicht veröffentlicht, S. 18; StGH 2003/35, Urteil vom 2. März 2004, nicht ver- öffentlicht, S. 62; StGH 2003/39, Urteil vom 2. März 2004, nicht veröffentlicht, S. 13; StGH 2003/72, Urteil vom 1. März 2004, nicht veröffentlicht, S. 35; StGH 2003/94, Urteil vom 1. März 2004, nicht veröffentlicht, S. 23; StGH 2004/25, Urteil vom 27. September 2004, nicht veröffentlicht, S. 25; StGH 2004/77, Urteil vom 29. November 2005, nicht veröffentlicht, S. 8. 1206StGH 1994/19, Urteil vom 11. Dezember 1995, LES 2/1997, S. 73 (78) (Praxisände- rung); siehe auch StGH 1995/33, Urteil vom 20. Februar 1997, LES 2/1998, S. 63
	        

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