Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

B.Verbindung von Verfahren 1.Altes Recht a) Frühere Rechtsprechung Das alte Staatsgerichtshofgesetz enthielt keine Regelung.958Der Staats- gerichtshof hat insbesondere aus prozessökonomischen Gründen eine Verfahrensverbindung angeordnet.959Die Rechtsprechung ist uneinheit- lich. Sie gibt mehrere Kriterien vor. In StGH 1996/28, 1996/32, 1996/37 und StGH 1996/43 hat der Staatsgerichtshof die Normenkontrollanträge zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung «vereinigt», weil sie «inhaltlich identisch» waren.960In anderen Fällen hat er Verfahren etwa dann verbunden, wenn die Voraussetzungen des § 187 ZPO vorlagen.961 b) Jüngere Rechtsprechung Die Verbindung der Verfahren in StGH 2002/51 und 2002/63962hat er damit begründet, dass für die Verbindung von Verfahren die gleichen Parteien als Rechtsschutzantragsteller (Beschwerdeführer) auftreten, der den Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt die gleichen Fragen be- treffen und die in den Verfahren geltend gemachten Grundrechtsverlet- zungen im Kern identisch sein müssen. Nach der früheren Rechtspre- chung mussten nicht die gleichen Verfahrensparteien den Rechtsschutz- antrag stellen. So hat der Staatsgerichtshof auch Normenkontrollanträge des Landgerichts mit solchen des Obergerichts verbunden.963Die inhalt- liche Identität genügte. 626Fortgang 
des Verfahrens 958Siehe auch StGH 1991/12a und 1991/12b, Urteil vom 23. Juni 1994, LES 4/1994, S. 96 f. 959Vgl. StGH 1992/13–15, Urteil vom 23. Juni 1995, LES 1/1996, S. 10 (17). 960StGH 1996/28, 32, 37 und 43, Urteil vom 21. Februar 1997, LES 2/1998, S. 57 (58). 961Siehe StGH 1991/12a und 1991/12b, Urteil vom 23. Juni 1994, LES 4/1994, S. 96 (97); StGH 1992/13-15, Urteil vom 23. Juni 1995, LES 1/1996, S. 10 (17); StGH 2002/51 und StGH 2002/63, Entscheidung vom 19. November 2002, nicht veröf- fentlicht, S. 14 und zur Verfahrensvereinigung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach der alten Rechtslage Höfling, Verfassungsbeschwerde, S. 185 f. 962StGH 2002/51 und 2002/63, Entscheidung vom 19. November 2002, nicht veröf- fentlicht, S. 14. 963StGH 1996/28, 32, 37 und 43, Urteil vom 21. Februar, LES 2/1998, S. 57 (58).
	        

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