Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

durchsuchungen und Zeugenbefragungen in einem Rechtshilfeverfahren Anordnungen trifft.758Der Staatsgerichtshof hat auch einen Beschluss des Obersten Gerichtshofes, welcher eine im Zusammenhang mit der Entlassung der Beschwerdeführerin aus der Untersuchungshaft ergan- gene erstinstanzliche Weisung bestätigte, als einen in einem vom Haupt- verfahren gesonderten Verfahren ergangenen und somit sowohl als letzt- instanzlichen als auch als enderledigenden Beschluss charakterisiert.759 Mit Individualbeschwerde anfechtbar ist auch ein Beschluss des Obers- ten Gerichtshofes, der über die Bestellung eines Beistandes für eine auf- gehobene Stiftung bestimmt.760Ein in einem Sicherungsverfahren ge- mäss § 97a StPO gefasster Beschluss des Obersten Gerichtshofes ist im Sinne des Art. 15 Abs. 1 StGHG mit Individualbeschwerde bekämpfbar, wenn er den Instanzenzug definitiv abschliesst.761Gleiches gilt für Be- schlüsse des Obersten Gerichtshofes, die gemäss § 98a StPO in einem Verfahren zur Herausgabe der Unterlagen gefasst werden.762Auch Teil - urteile des Obersten Gerichtshofes können letztinstanzlich und enderle- digend sein.763Dagegen ist ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes, welcher eine Zurückverweisungsentscheidung des Obergerichts bestä- tigt, bei der es einen Rechtskraftvorbehalt gemäss § 495 Abs. 2 ZPO aus- gesprochen hat, nicht enderledigend. Denn auch ein Rechtskraftvorbe- halt ändert nach den Worten des Staatsgerichtshofes, wenn man das End erledigungskriterium in den Blick nimmt, nichts daran, dass alle im ersten Instanzenzug allenfalls erfolgten Grundrechtsverletzungen im zweiten Verfahrensgang wieder geltend gemacht werden können. Der Rechtskraftvorbehalt habe somit keine Präklusionswirkung. Es wäre je- doch zweifellos sinnvoll, wenn der Staatsgerichtshof allfällige im ersten Verfahrensgang erfolgten Grundrechtsverletzungen sogleich sanieren könnte. Solche prozessökonomischen Überlegungen können aber bei 580Sachentscheidungs- 
bzw. Sachurteils voraussetzungen 758StGH 2004/4, Urteil vom 28. September 2004, nicht veröffentlicht, S. 16. 759StGH 2004/20, Urteil vom 28. Juni 2004, nicht veröffentlicht, S. 12. 760StGH 2004/51, Urteil vom 28. September 2004, nicht veröffentlicht, S. 14. 761Siehe StGH 2005/23, Urteil vom 27. September 2005, nicht veröffentlicht, S. 27; StGH 2005/24, Urteil vom 27. September 2005, nicht veröffentlicht, S. 28; StGH 2005/28, Urteil vom 27. September 2005, nicht veröffentlicht, S. 19 und StGH 2005/ 29, Urteil vom 27. September 2005, nicht veröffentlicht, S. 21. 762Vgl. StGH 2005/26 und StGH 2005/27, Urteil vom 27. September 2005, nicht ver- öffentlicht, S. 13. 763StGH 2005/84, Urteil vom 3. Oktober 2006, nicht veröffentlicht, S. 28.
	        

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