Volltext: Liechtensteinisches Verfassungsprozessrecht

bbb) Lehre aaaa) Verfahrenshilfe Die Beschlussfassung über die Gewährung oder Verweigerung der Ver- fahrenshilfe ist integrierender Bestandteil des Verfahrens, für das ein ent- sprechendes Begehren gestellt worden ist. Bei der Frage der Zulässigkeit der verfassungsrechtlichen Mehrfachbefassung ist zu berücksichtigen, ob die Gewährung oder Verweigerung der Verfahrenshilfe die Offenheit des weiteren Verfahrens und eine unvoreingenommene, unbefangene Beurteilung der Hauptsache in Frage stellt.151 Um eine Entscheidung über die Gewährung der Verfahrenshilfe treffen zu können, müssen immer die Prozesschancen ermittelt werden. Eine positive Einschätzung der Prozesschancen bedeutet in aller Regel noch keine Festlegung des materiellen Verfahrensausganges, so dass in Hinsicht auf das Sachurteil nicht von einer unzulässigen Vorbefassung gesprochen werden kann.152Anders stellt sich aber die Sachlage dar, wenn ein Verfahrenshilfeantrag mit der Begründung der offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Verfahrens abgelehnt wird.153In einem solchen Fall übernehmen die zuständigen Richterpersonen eine nicht unerheb - liche Verantwortung gegenüber der antragstellenden Partei, da sie doch damit rechnen müssen, dass die bedürftige Partei auf die Prozessführung verzichten wird. De facto geht es daher um mehr als um eine blosse oberflächliche bzw. «summarische»154Prüfung der Prozesschancen. Mit der Feststellung, ein Verfahren sei aussichtslos, scheinen die Richterper- sonen auf den Verfahrensausgang festgelegt. Es besteht die Gefahr, dass sie im Hauptverfahren ihre Erwartungen in die eigene Verhandlungs- führung einbringen und Fragen nicht sehen, die nicht vorbefasste Perso- nen sehen würden,155so dass berechtigte Zweifel an der Offenheit des Verfahrens angebracht sind.156 Lehnt also im verfassungsgerichtlichen Verfahren der Präsident oder der stellvertretende Präsident bzw. der Vorsitzende einen Verfah- 278Besonderer 
Teil 151Kiener, Unabhängigkeit, S. 166. 152Kiener, Unabhängigkeit, S. 166. 153Kiener, Unabhängigkeit, S. 166 f. 154So StGH 2004/43, Urteil vom 29. November 2004, nicht veröffentlicht, S. 19. 155Kiener, Unabhängigkeit, S. 167 unter Hinweis auf BGE 114 Ia 50, E 3d 57. 156Kiener, Unabhängigkeit, S. 167.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.