Volltext: Kleinstaaten in Europa

schaft verstanden. Die Landstände in ihrer Gesamtheit nennen sich oft Landschaft, besonders konstant und stabil ist der Landschaftsbegriff in den Kleinterritorien. Der Trauchburger Landschaft begegnet man erst- mals 1551, als das Strafrecht kodifiziert wurde. Über seine Ausgestal- tung hatte sich die Herrschaft, wie es in einem Urbar heisst, «mit der landschafft geaint und vergleicht».22Man kann das eine Beteiligung an der Gesetzgebung nennen. Die Landschaft war die Vertretung aller Untertanen in der Herr- schaft Trauchburg. Es gab erwiesenermassen landschaftliche Plenarver- sammlungen, auf denen alle Untertanen erschienen, ansonsten amtete ein Ausschuss, dessen Bestellung nicht geklärt ist, der aber über Wahl oder Delegation der Gemeinden in sein Amt gekommen sein dürfte. Ge- meinden mit strukturellen Ähnlichkeiten zu Ingenried sind in der Graf- schaft belegt. Möglicherweise waren die sogenannten Verordneten der Landschaft aber auch Repräsentanten der Gerichtsgemeinden, die in Trauchburg mit den Dorfgemeinden nicht identisch waren. Die Landschaft verfügte über Vermögen und übernahm öfter Schulden der Herrschaft. Daraus entstand eine eigene landschaftliche Fi- nanzverwaltung. 1762 schliesslich wurde ihr ein Steuerbewilligungsrecht für ausserordentliche Anlagen gewissermassen verfassungsmässig zuge- sprochen. Steuern für das Reich und den Schwäbischen Kreis mussten zwar bezahlt werden – allerdings nur nach Vorlage der entsprechenden Reichs- und Kreispatente –, aber alle anderen sogenannten «Extraanla- gen» mussten bewilligt werden. Zur politischen Kultur der Beziehungen zwischen Landschaft und Herrschaft gehören die 
Beschwerden. Zu den ständigen Klagen der Bau- ern überall im Reich gehörten die Wildschäden,23bedingt durch die Überhegung der Wälder mit Rot- und Schwarzwild oder den nicht hin- reichend Schutz der bäuerlichen Kulturen – Felder einzuzäunen und Hunde zu halten war häufig verboten. In beiden Fällen war der Grund 67 
Alternativen zur frühmodernen Staatsbildung im Kleinterritorium 22Rudolf Rauh (Bearbeiter), Das Zinsrodel der Herrschaft Trauchburg von 1509 und 1518. Das Urbar der Herrschaft Trauchburg von 1551 (Alte Allgäuer Geschlechter 31), Kempten 1955, S. 22. 23Hans Wilhelm Eckardt, Herrschaftliche Jagd, bäuerliche Not und bürgerliche Kri- tik. Zur Geschichte der fürstlichen und adligen Jagdprivilegien vornehmlich im süd- westdeutschen Raum (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 48), Göttingen 1976.
	        

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