Volltext: Kleinstaaten in Europa

nem Lehrbuch des öffentlichen Rechts. «Gott setzt die Könige als seine Diener ein und herrscht durch sie über die Völker», heisst sein erster Lehrsatz. Der Thron des Königs ist kein solcher eines Menschen, er ist «le trône de Dieu même».6Welchen Weg hatten die Könige Europas zu- rückgelegt, seit sie sich ihre Position neben der des Kaisers im 13. Jahr- hundert erstritten hatten! «Rex est imperator in regno suo», hatten fran- zösische und kastilische Juristen ihre Könige 
gelehrt. 2.DAS KLEINTERRITORIUM – DER DEFIZITÄRE FRÜHMODERNE STAAT? Der Kleinstaat, wie das Kleinterritorium häufiger genannt wird, musste sich immer am Grossstaat messen lassen. Seinen Historiografen hat der Kleinstaat bis heute noch nicht gefunden.7Das liegt an seiner geringen Attraktivität, wird er doch überwiegend durch Mängel charakterisiert – kleiner Raum, geringe Bevölkerung, kaum wirtschaftliche und politische Bedeutung.8Was den Grossstaat vor allem definiert, die Macht, geht dem Kleinterritorium ab. Kleinterritorien sind indessen nicht nur über Defizite zu definie- ren, vielmehr prägen sie strukturelle Eigenheiten, die in der Tat Alterna- tiven zur frühmodernen Staatsbildung begünstigten.9Das Rückgrat der Kleinterritorien des Reiches bildeten, im Gegensatz zu den Monarchien, Grund und Boden oder Menschen, die Grund und Boden bewirtschaf- teten. Wissenschaftsterminologisch wird das mit Grundherrschaft und 62Peter 
Blickle 6Jacques-Bénigne Bossuet, Politique tirée des propres paroles de l’Écriture sainte, éd. Jacques Le Brun, Genève 1967, S. 3, 64, 67. – Zur Traditionsgeschichte Émile Lous - se, Absolutismus, Gottesgnadentum, Aufgeklärter Despotismus, in: Karl Otmar von Aretin (Hrsg.), Der Aufgeklärte Absolutismus (Neue Wissenschaftliche Biblio- thek Geschichte 67), Köln 1974, S. 89–102. 7An Vorarbeiten allgemein Werner Kaegi, Über den Kleinstaat in der älteren Ge- schichte Europas, in: Ders., Historische Mediationen, Zürich o.J. [1946], S. 45–80; für Liechtenstein Dieter J. Niedermann, Die Bedeutung der Staatskriterien für den Kleinstaat, in: Beiträge zur Liechtensteinschen Staatspolitik, Vaduz 1973, S. 75–92. 8In Bezug auf Liechtenstein den Artikel Kleinstaat in Klaus Schubert/Martin Klein, Das Politiklexikon, Bonn 
32003. 9Vgl. Peter Blickle, Das Fürststift Kempten. Ein typischer Kleinstaat in der Früh- neuzeit, in: Volker Dotterweich u.a. (Hrsg.), Geschichte der Stadt Kempten, Kemp- ten 1989, S. 184–201.
	        

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