Volltext: Kleinstaaten in Europa

3.Der Europarat Liechtenstein hat, wie gesagt, den Anschluss an den Europarat nur sehr mühsam gefunden, und es war 1978 ein elementarer Vorgang, nun gleich berechtigt zur Gemeinschaft der europäischen Staaten zu gehören und in Strassburg mit anderen zu Hause zu sein und eine Stimme zu haben. Dem Europarat gehören 46 Staaten an. Unter seiner Ägide sind bis heute um die 200 Europäische Konventionen entstanden, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Sozial- charta. Sie setzen einen bedeutsamen gemeineuropäischen Rechtsstan- dard. Nach wie vor steht der Europarat für Menschenrechte, Demokra- tie und Rechtstaat und ist deren prominenter Hüter. Der Europarat war ab 1978 ein Schutz für unsere innere Ordnung und für europäische Normalität. Noch vor dem Beitritt übernahm die liechtensteinische Regierung gegenüber dem Europarat die zentrale Ver- pflichtung, dass sie 
«alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausnützen wird, um die Einführung des Frauenstimmrechts möglichst bald zu verwirklichen». 1984 wurde es eingeführt. Am Tag der Auf- nahme wurden auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Europäische Kulturabkommen unterzeichnet. In der Folge nahm die Grundrechte-Praxis des liechtensteinischen Staatsge- richtshofs eine rasante Entwicklung. Aus den bisherigen «Rechten der Landesangehörigen», nach unserer Verfassung also primär Staatsangehö- rigenrechten, wurden gemäss den gemeineuropäischen Anforderungen weitgehend Rechte, die allen Menschen zustehen, weil sie Menschen sind, ausgenommen die politischen Rechte. Über den Europarat hat Liechtenstein den Anschluss an die grosse, universalistische, 200-jährige Tradition der Menschenrechte gefunden. Die Todesstrafe wurde mit dem neuen Strafgesetzbuch (in Kraft 1.1.1989) abgeschafft. Der Status eines Vollmitgliedes in der Gemeinschaft der im Euro- parat versammelten Staaten stärkte fortan unsere europäische und inter- nationale Position enorm und war ein Schutz. Es gibt gute Gründe an- zunehmen, dass ohne die Aufnahme in den Europarat Liechtenstein heute weder der EFTA (1991) noch dem EWR (1995) noch dem GATT bzw. der WTO (1994/1995) angehören würde. Die unverbrauchte Mit- gliedschaft im Europarat wird auch in Zukunft unabdingbar sein, um bei 23 
Liechtenstein – europäische Integration und Globalisierung
	        

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