Volltext: Kleinstaaten in Europa

gerufen. Eine andere Gruppierung von sieben Staaten, darunter Gross- britannien und die Schweiz, verfolgte ein alternatives, freiheitlicheres In- tegrations-Konzept und begründete 1960 in Stockholm die Europäische Freihandelsassoziation EFTA.13Heute zählt die EFTA vier Mitglieder. Die EU vereinigt 25 Mitglieder und weitere werden und wollen dazu- stossen. Die EU ist das Dach, unter dem seit 1992 die Europäischen Ge- meinschaften verbunden sind (Vertrag von 
Maastricht). 2.Liechtenstein: ein Lebenslauf Über Jahrhunderte war das Land eingebettet in einem grösseren Ver- band. Einerseits wurde darin die Eigenständigkeit des am Rhein gelege- nen Territoriums stufenweise ausgebildet, verstärkt und ständig abgesi- chert. Andererseits blieb Liechtenstein auch nach der Erlangung seiner Souveränität innerhalb eines grösseren Staatenverbandes bis 1866. 1342 entstand die Grafschaft Vaduz. Ab 1379 ist die Reichsunmit- telbarkeit von Vaduz im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation verbürgt. Gutenberg bei Balzers, im für das Reich strategisch nicht un- wichtigen Grenzland gelegen, gehörte seit 1314 den Habsburgern. 1719 wurden die Grafschaft Vaduz und die ebenfalls reichsunmittelbare Herr- schaft Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein vereinigt, nun- mehr mit Sitz und Stimme im Reichstag – bis 1806 das Reich sich auf- löste und der Kaiser die Krone niederlegte, Napoleon die Landkarte um- zeichnete, alte Fürstentümer untergingen oder zu neuen, nun souverä- nen Staaten erhoben oder verschmolzen wurden. In diesem gigantischen Umwandlungsprozess und dem Ende des Reiches 1806 wurde das kleine Liechtenstein durch Verfügung Napoleons – der 1797 bemerkenswerter- weise schon San Marino respektiert hat – nun souveränes Mitglied des Rheinbundes (1806–1813). Am Wiener Kongress 1815 nahm Liechten- stein bereits als souveräner Staat teil und war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes – zu dessen Auflösung Liechtenstein als einziges Mitglied nicht zustimmte. Man kann faktisch fast von einer staatlichen Lebenslinie sprechen: einerseits hin zur Selbständigkeit, schliesslich der 21 
Liechtenstein – europäische Integration und Globalisierung 13Vgl. Bleckmann, Albert, Europäische Gemeinschaften, in: Staatslexikon, 7. Aufl. Bd. 2, Freiburg 2006, Sp. 435 ff.
	        

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