Volltext: Kleinstaaten in Europa

Problem ein schlagendes Beispiel für den Dirigismus der Europäischen Union. Das Völkerrecht und in diesem Falle die Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bieten nicht einfach eine Gewähr dafür, dass den Kleinen ein Mittel dagegen zur Verfügung steht. Die Kleinstaaten haben nur insofern das Mittel des Völkerrechts in ihrer Hand, als die grossen Staaten dies auch zulassen. Lassen die Grossen es zu, so sollten die Kleinstaaten ganz im Sinne von Emil Welti das Mittel 
nutzen. 2.STELLUNG DER KLEINSTAATEN IN DER EU Die völkerrechtliche Literatur, aber auch die politischen Kommentato- ren der Gegenwart beschreiben die Stellung der Kleinstaaten in der EU als vorteilhaft. Das lässt sich leicht mit der kleinstaatenfreundlichen Stimmengewichtung im Rat der EU sowie im Europäischen Parlament belegen.9Der Rat der EU ist noch immer der eigentliche formelle Ge- setzgeber, wenn auch das Parlament zum Teil Mitwirkungsrechte hat. Im Rat sind je nach Geschäft die Einstimmigkeit, qualifizierte Mehrheit oder die einfache Mehrheit notwendig. Unabhängig von der erforder - lichen Mehrheit besitzen die Kleinstaaten ein überproportionales Stim- mengewicht sowie – je nachdem – eine Sperrminorität. Im Europäischen Parlament sind die Kleinstaaten deshalb gut vertreten, weil die Sitzzah- len der Mitgliedstaaten nur ganz grob den entsprechenden Bevölke- rungszahlen entsprechen.10Auch hier haben die Kleinstaaten ein über- proportionales Gewicht, das allerdings im Vertrag von Nizza etwas re- duziert worden ist.11Freilich sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments verglichen mit einem nationalen Parlament äusserst be- grenzt. Rein institutionell betrachtet haben aber die Kleinstaaten ein be- deutendes Gewicht in der Europäischen Union, und man könnte daraus 195 
Der Kleinstaat in suprastaatlichen Einigungen 9Vgl. die bis heute weitgehend gültige Darlegung: Frank Emmert/Danielle Bossaert, Die Stellung der Kleinstaaten in der Europäischen Union, in: Thomas Cottier/Al- wein Kopse (Hrsg.), Der Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union, Zürich 1998, S. 113 ff. (S. 118 ff.). 10Vgl. Emmert/Bossaert (Anm. 9), S. 124 f.; siehe auch Kreile/Michalsky (Anm. 12), S. 235 f. 11Vgl. Tobias Jaag, Europarecht, Zürich 2003, S. 165 mit den aktuellen Stimmgewich- ten und Sitzverhältnissen.
	        

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