Volltext: Kleinstaaten in Europa

Der Bundesrat kommentierte diese Bestimmung 
schnörkellos:5 «Der Anhang 7 umfasst auch eine Klausel bezüglich der Ur- sprungsbezeichnung ‹Champagne›. Sie sieht vor, dass diese Bezeich- nung ausschliesslich für die französische Region dieses Namens ver- wendet werden darf. Während einer Übergangsperiode von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Anhangs darf die Bezeichnung ‹Champagne› allerdings für gewisse Weine aus dem Waadtland ver- wendet werden, sofern diese nicht auf dem Gebiet der Gemein- schaft verkauft und die Konsumenten dadurch über die Herkunft des Produkts nicht getäuscht werden.» In der betroffenen Gemeinde und im Waadtland löste diese an sich un- bedeutende und kleine Abmachung mit der EU grossen Protest aus.6In der Tat sahen die betroffenen Weinbauern diese Regelung als kleinlich an, denn die am 1. Juni 2004 abgelaufene Übergangsfrist erstreckte sich nur auf Weinbauerzeugnisse, die zudem nur in der Schweiz produziert und verkauft werden. Das bedeutet im Klartext, dass Frankreich mit die- ser Bestimmung nach der inzwischen abgelaufenen Übergangsfrist auch im Schweizer Markt den Alleinvertretungsanspruch für «Champagne» erhält. Die an sich unbedeutende und traditionelle Produktion von Champagne (Schweiz) wird unter diesem Label verunmöglicht. Es ist verständlich, dass die Betroffenen wenig Schmeichelhaftes zum Verhält- nis zwischen Grossen und Kleinen in Europa sagen.7 Vorgänge wie dieser sind von Karl Schmid in einem Vortrag vom 5. April 1963 klar vorausgesehen worden. In seinem Referat «Erlösung durch Integration» stellte er fest, dass jede Form von Vereinbarung mit der EWG die Schweiz Eingriffen einer Instanz aussetzte, die dirigisti- sche Kompetenzen besitzt und ihrer ganzen Struktur nach wohl kaum das Gesamtwohl aller im Auge hat.8Der Sache nach ist das Champagne- 194Andreas 
Kley 5Botschaft zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG vom 23. Juni 1999, BBl 1999, S. 6128 ff. (S. 6235). 6Vgl. den Bericht: Martin Senn, Kein Champagner für die Bilateralen, NZZ am Sonn- tag 9.6.2002, S. 17. 7Der Fall «Champagne» lässt sich indessen auch ganz anders interpretieren, z.B. als ein Versagen der Verhandlungspartnerin Schweiz, die dem Problem nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat. 8Vgl. Karl Schmid, Erlösung durch Integration, in: ders., Werke IV, 1961–1965 Un- behagen im Kleinstaat, Zürich o.J., S. 45 ff. (S. 52).
	        

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