Volltext: Kleinstaaten in Europa

funden: der unbestimmte Rechtsbegriff. Das erlaubt ihnen dann, nach freiem Ermessen zu spekulieren, natürlich streng juristisch und wissen- schaftlich. Man nennt das Auslegung oder Interpretation. Freilich muss ich zugeben, dass ich selbst in meiner Habilitations- schrift von 1969 und während vielen Jahren danach ebenfalls stur am Dogma der unteilbaren Souveränität festgehalten habe, so wie ich das im Iusstudium gelernt hatte. Folglich durften meine Studenten nicht von Souveränitätsrechten sprechen, sondern nur von Kompetenzen. Sie mussten lernen, dass die staatliche Souveränität durch völkerrechtliche Verpflichtungen zwar eingeschränkt, aber nicht geteilt werden könne; dass das entscheidende Kriterium der staatlichen Souveränität die Kom- petenzkompetenz sei, d.h. die Kompetenz zur Neuverteilung der Kom- petenzen; dass die Kompetenzkompetenz in allen zwischen- und über- staatlichen Organisationen, auch in der UNO und in der Europäischen Union, bei den souveränen Staaten verblieben sei; dass sowohl ein Staa- tenbund als auch eine Gemeinschaft sui generis wie die Europäische Union kein Staat sei, dies im Gegensatz zum Bundesstaat, der – freilich unter Mitbestimmung und mehrheitlicher Zustimmung der nichtsouve- ränen Mitgliedstaaten – über die Kompetenzkompetenz verfüge und folglich souverän sei; dass Artikel 3 der schweizerischen Bundesverfas- sung («Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist.») Unsinn sei und es richtigerweise heissen müsste: «Die Kantone sind autonom, soweit ihre Autonomie nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist.» usw. Inzwischen kommt mir das alles wie juristisch-scholastische Haar- spalterei vor. Als halber Jurist bevorzuge ich den Klartext. Ich schlage vor, den Begriff der Souveränität durch jenen der Autonomie zu erset- zen. Die heutige Welt ist keine Gemeinschaft souveräner Staaten, son- dern ein Konglomerat unilateral/imperialer, hegemonial/direktorialer, multilateral/egalitärer, demokratisch/undemokratischer und rechtmäs- sig/rechtswidriger Unordnung mehr oder weniger autonomer Staaten. Nach der Destruktion der Souveränität – Dekonstruktivismus heisst das seit Jacques Derrida – drängt es mich, doch auch noch etwas Konstruktives beizutragen. Gerhard Batliner hat vorgestern am Ende seines fulminanten Vortrags seine persönliche Liechtensteiner Vision vorgetragen. Gestatten Sie, dass ich zum Schluss ebenfalls eine Vision aus der Sicht eines dissidenten Schweizer Patrioten wage. Auch ich hatte nämlich einen Traum. Im Traum erschien mir Althusius. Ich träumte von 189 
Ambivalenz der Souveränität
	        

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